Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2081) Fahrradfahren in der Dunkelheit - Bitte nur mit Licht
Ansbach (ots)
Die Polizeiinspektion Ansbach warnt eindringlich Radfahrer in der Dämmerung bzw. Dunkelheit ohne entsprechende Beleuchtung unterwegs zu sein. Die aktuellen Unfallzahlen im Landkreis Ansbach geben hierzu Anlass zur Sorge.
Im Landkreis Ansbach kommt es immer häufiger zu Verkehrsunfällen, in denen Radfahrer verletzt werden. So stieg aktuell deren Zahl um fast ein Viertel an. Gerade jetzt im Herbst und im Winter sind die Zweiradfahrer besonderen Gefahren ausgesetzt. Um so unverständlicher, dass leider viel zu viele auf eine vorschriftsmäßige Beleuchtung verzichten. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer:
So unbeleuchtet übersah am vergangenen Sonntagabend (06.11.2011) in Weiltingen (Lkr. Ansbach) ein Jugendlicher mit seinem Rad einen Fußgänger. Er erfasste den am rechten Fahrbahnrand laufenden Mann und verletze ihn. Der Fußgänger musste in einem nahegelegenen Klinikum stationär behandelt werden.
Im Falle eines Unfalls muss sich auch der Radfahrer strafrechtlich und zivilrechtlich verantworten. Neben einer Strafe muss er für den von ihm verursachten Schaden aufkommen. Darüber hinaus entfällt bzw. wird sein eventuell bestehender Versicherungsschutz eingeschränkt, da er mit dem fehlenden Licht ihm obliegende Pflichten verletzt hat. Rechtzeitig gesehen zu werden, liegt im Interesse jedes Radfahrers. Im Falle eines Unfalls mit Kraftfahrzeugen ist gerade seine Gesundheit am meisten in Gefahr.
Die Polizeiinspektionen im Landkreis Ansbach werden gerade in den kommenden Wochen vermehrt Fahrradkontrollen durchführen. Bitte rüsten Sie zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrrad entsprechend aus.
Wie die lichttechnische Ausrüstung Ihres Rades aussehen muss, finden Sie im § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung. Hierzu beraten Sie aber auch gerne persönlich die Beamten Ihrer Polizeiinspektion vor Ort.
Robert Schmitt/n
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