Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1160) Rabiater Familienvater
Nürnberg (ots)
Gestern Abend, 03.07.2002, gegen 20.15 Uhr, wurden Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd zu einem Mehrfamilienhaus im Nürnberger Stadtteil Steinbühl gerufen. Dort hatte sich eine 31-Jährige per Notruf an die Polizei gewandt, weil sie in der Wohnung von ihrem Ehemann angegriffen und wiederholt geschlagen worden war. Zudem befand sich in der Wohnung noch die 14-jährige Tochter und das neun Monate alte Baby der Familie.
Nachdem der Streife nach mehrfachem Läuten die Wohnungstüre nicht geöffnet wurde und aus der Wohnung Hilferufe zu hören waren, drückten die Beamten die Wohnungstüre ein. Als die Beamten die Wohnung betraten, verhielt sich der 31-jährige Ehemann sofort äußerst aggressiv und wollte den neun Monate alten Säugling, den seine 14-jährige Tochter auf dem Arm hielt, aus deren Händen reißen. Dies konnte jedoch durch das schnelle Eingreifen der Beamten verhindert werden.
Als der 31-Jährige auf Grund der vorangegangenen Körperverletzungshandlungen vorläufig festgenommen werden sollte, wehrte sich dieser heftig dagegen und verletzte mit Fußtritten einen Streifenbeamten an den Armen. Erst der Einsatz des Pfeffersprays und das Anlegen von Handfesseln brachte den Renitenten zur Raison.
Die Ehefrau des Tatverdächtigen wurde vom Rettungsdienst in eine Klinik eingeliefert, ebenso der neun Monate alte Säugling vorsorglich zur Beobachtung. Der verletzte Polizeibeamte (27) wurde in der Klinik ambulant versorgt und ist zurzeit nicht dienstfähig.
Gegen den 31-jährigen Familienvater, der zur Tatzeit unter Alkoholeinwirkung stand (Alkomattest 0,8 Promille), wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und Widerstands eingeleitet.
Da er mehrfach Suizidabsichten äußerte, wurde er auf Anordnung der Polizei vom Rettungsdienst in eine Bezirksklinik eingeliefert. Zudem sprachen die Beamten gegen ihn einen Platzverweis und ein Kontaktverbot bis zum 31.07.2002 aus. In diesem Zeitraum hat seine Ehefrau nun die Möglichkeit, eine zivilgerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht in Nürnberg zu erwirken. Bis zur Entlassung der Frau aus der Klinik kümmern sich Verwandte um die beiden Kinder.
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