Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (580) Tötung eines Homosexuellen nach 19 Jahren geklärt
Nürnberg (ots)
Die intensiven Ermittlungen der Nürnberger Mordkommission und neue Methoden beim Finger-/Handflächenvergleich führten dazu, dass nach 19 Jahren ein Tötungsdelikt geklärt werden konnte. Das damals 43-jährige Opfer war in seiner Wohnung in der Neuendettelsauer Straße 6 in Nürnberg erstochen worden. Als Tatverdächtiger wurde heute früh ein damals 19-jähriger Nürnberger festgenommen, der inzwischen ein erstes Geständnis abgelegt hat.
Der 43-jährige allein stehende Waldemar W., ein leitender Exportmitarbeiter in der Kommunikations-Branche, führte ein Doppelleben. Er verstand es, seine Homosexualität zu verbergen. W. bevorzugte vor allem sehr junge Männer als Sexualpartner, die er oft in Bahnhofsnähe kontaktierte.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge sprach er in der Nacht vom 08./09.05.1984 den 19-jährigen Roland S. auf der Straße an und lud ihn zu einem Bier ein. Anschließend konnte er S., der sich selbst als Waffennarr bezeichnet, dazu überreden, ihn nach Hause in seine 3-Zimmer-Eigentumswohnung in der Neuendettelsauer Straße 6 in Nürnberg zu begleiten. W. zeigte dort einen alten Karabiner. Da die Zeit fortschritt, blieb S. über Nacht. Er legte sich im Schlafzimmer ins Bett, und wenig später folgte W., der sich nackt vor ihm auszog. Was nun im Detail folgte, will S. vergessen haben. Es war dann wohl so, dass er mit seinem Fahrten-Messer auf W. mehrmals einstach. S. bestreitet, homosexuell gewesen zu sein.
Roland S., dessen Hände blutverschmiert waren, wusch diese im Bad und flüchtete danach aus der Wohnung. Er nahm dabei den Autoschlüssel mit und benutzte auch in den nächsten zwei Tagen noch den Pkw Mercedes seines Opfers. Zwei Tage später wurde das Fahrzeug auf dem Messeparkplatz in Nürnberg gefunden.
Da W. eine Auslands-Geschäftsreise antreten sollte und am 09. und 10.05.1984 entgegen sonstiger Gewohnheiten unentschuldigt seiner Arbeitsstelle fern blieb, erstatteten die Mitarbeiter Vermisstenanzeige. Aus diesem Grunde wurde schließlich am 10.05.1984 um 20.40 Uhr die Wohnung von der Feuerwehr geöffnet. W. lag blutüberströmt und mit zahlreichen Stichen an Brust und Bauch sowie am Rücken neben seinem Bett am Fußboden. Laut Obduktionsergebnis war er verblutet.
Die Nürnberger Mordkommission bearbeitete den zunächst ungeklärten Mordfall Monate lang mit einer 20-köpfigen Sonderkommission. Danach wurde die Sachbearbeitung noch Jahre lang fortgesetzt, wobei 2377 Spuren überprüft wurden.
Obwohl bei der Tatortaufnahme vom Erkennungsdienst an einem Türgriff eine blutige Spur gesichert werden konnte, war dieser Finger-/Handflächenabdruck nicht zuzuordnen. Im Jahre 2002 wurden die vorhandenen Tatortspuren nochmals im Hinblick auf DNA-Spuren überprüft. Die entsprechende Auswertung erbrachte jedoch kein eindeutiges Ergebnis. Es wurde deshalb das Landeskriminalamt beauftragt, die damals gesicherten Finger-/Handflächenspuren nochmals nach neuesten Methoden hin zu untersuchen. Da seit Anfang 2003 beim Bayerischen Landeskriminalamt nun auch die Handflächenabdrücke automatisch überprüft werden können, wurde auch diese Recherche durchgeführt, und zwar mit dem gravierenden Erfolg: Die damals in der Wohnung gesicherte Spur konnte eindeutig dem jetzt 39-jährigen Roland S. zugeschrieben werden. Somit stand fest, dass er der Tat dringend verdächtig ist.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg Haftbefehl wegen Verdachts des Mordes gegen Roland S. Dieser Haftbefehl wurde am 24.04.2003 um 06.00 Uhr vollzogen. Beamte einer Spezialeinheit nahmen den Mann noch schlafend in seinem Bett in seinem Appartement im Westen der Stadt fest.
Roland S. war von Beruf Elektroinstallateur. Er hat nach der Tat geheiratet, und aus dieser Ehe stammen drei Kinder. Vor etlichen Jahren wurde die Ehe geschieden. S. war erstmals 1983 wegen eines Einbruchs aufgefallen und deshalb auch erkennungsdienstlich behandelt worden. Danach zeigte er sich immer wieder gewalttätig und bezeichnete sich auch als Waffennarr, weshalb ihm mehrere sowohl erlaubnispflichtige als auch erlaubnisfreie Waffen abgenommen wurden und gegen ihn von der Stadt Nürnberg ein absolutes Waffenbesitzverbot erteilt wurde. Er ist seit Jahren arbeitslos und Alkoholiker und aus diesem Grunde nicht polizeihaftfähig. Der tatverdächtige S. wird deshalb am 24.04.2003 dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg zur Eröffnung des Haftbefehls überstellt und danach in die Krankenabteilung der JVA Nürnberg eingeliefert.
Die Ermittlungen dauern an.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6013
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
PD Nürnberg - Pressestelle
Telefon:0911/211-2011/-2012
Fax: 0911/211-2010
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell