Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1201) Psychisch Kranker starb bei Einweisung in Krankenhaus
Nürnberg (ots)
Ein 33-jähriger psychisch kranker Mann aus Zirndorf, Lkr. Fürth, der am Abend des 29.08.2006 in ein Klinikum eingeliefert werden sollte, verweigerte dem Kriseninterventionsdienst (KID) gegenüber die Maßnahme. Einer hinzugerufenen Polizeistreife gegenüber leistete er im Beisein einer Notärztin Widerstand. Dabei starb er plötzlich. Bei der Obduktion konnte keine sichere Todesursache festgestellt werden, jedoch ist auszuschließen, dass der Tod durch die polizeilichen Einsatzmaßnahmen eintrat.
Der 33-Jährige war in der letzten Zeit erneut psychisch sehr auffällig, weshalb seine Eltern, die im Rahmen der Betreuung das gerichtlich festgelegte Aufenthaltsbestimmungsrecht ihres Sohnes haben, um die Einweisung in ein Nürnberger Klinikum baten. Zur Durchführung wurde der KID des BRK zugezogen. Der 33-Jährige war mit der Einweisung aber nicht einverstanden. Aus diesem Grunde wurde gegen 21.00 Uhr vom KID die Polizei gerufen.
Wegen der Psychose des 33-Jährigen forderten die Polizeibeamten einen Arzt an. Eine Notärztin traf wenig später ein. Auf Zureden erklärte sich der 33-Jährige schließlich bereit, freiwillig mitzukommen, weshalb sich die Mitarbeiter des KID verabschiedeten. Der 33-Jährige packte langsam Sachen in eine Tasche, räumte die Wohnung auf und bestückte die Spülmaschine. Auf Aufforderung, fertig zu werden, ging er ins Schlafzimmer und wollte dort eine Wasserpfeife rauchen. Als die Beamten dies untersagten, wurde er plötzlich sehr aggressiv, ging mit der Wasserpfeife auf die beiden Polizisten los und trat gegen die Beamten, wobei einer am Schienbein verletzt wurde. Mit Polizeigriffen wurde er zu Boden gebracht und seine Hände am Rücken gefesselt. Plötzlich regte er sich nicht mehr, weshalb die mit anwesende Notärztin sofort Reanimationsmaßnahmen einleitete. Nach etwa 45 Minuten konnte sie nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth wurde sofort informiert. Die weiteren Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizei in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft übernommen. Die Untersuchung eines an den Sterbeort hinzugezogenen Rechtsmediziners ergab keine wesentlichen Auffälligkeiten an der Leiche. Die Notärztin bestätigte bei ihrer Befragung, dass die beiden Polizeibeamten keine massive Gewalt bei der Fesselung des 33-Jährigen anwendeten. Es wurde bekannt, dass der 33-Jährige seit Jahren Konsument weicher Drogen ist.
Bei der inzwischen erfolgten Obduktion konnte keine sichere Todesursache festgestellt werden. Es besteht der Verdacht, dass der Tod infolge der Vorschädigung der Herzkranzgefäße und einer Lungenerkrankung in Verbindung mit Stresszustand eintrat. Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen waren für den Tod nicht ursächlich. Weitere chemische und toxikologische Untersuchungen wurden von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth angeordnet. Die Ermittlungen dauern an.
Peter Grösch
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