Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis

POL-RBK: Rösrath - Einbruch in Einfamilienhaus

05.08.2024 – 13:24

Rösrath (ots)

Vergangenes Wochenende wurde die Polizei zu einem Einbruch in den Stadtteil Hoffnungsthal gerufen. Zwischen Freitag (02.08.) 20:30 Uhr und Samstag (03.08.) 15:45 Uhr hebelten unbekannte Täter eine rückwärtig gelegene Tür eines Einfamilienhauses in der Straße Eigen auf und durchsuchten sämtliche Räumlichkeiten nach Wertgegenständen. Nach ersten Erkenntnissen wurden Fahrzeugpapiere sowie ein mittlerer fünfstelliger Bargeldbetrag entwendet.

Die Polizei nahm eine entsprechende Strafanzeige auf und hat eine Spurensicherung am Tatort veranlasst. Zeugen, die Hinweise zu diesem Einbruch geben können, werden gebeten sich unter der Rufnummer 02202 205-0 an das zuständige Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg zu wenden. (ch)

Kontaktdaten anzeigen

Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle, RBe Höfelmanns
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell

Anzeige
 
Orte in dieser Meldung
Anzeige
 
Weitere Meldungen: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
Weitere Meldungen: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
  • 02.08.2024 – 09:02

    POL-RBK: Bergisch Gladbach - Box auf Fahrzeug von Handwerksbetrieb aufgebrochen

    Bergisch Gladbach (ots) - Unbekannte Täter brachen in der Zeit von Mittwoch (31.07.) circa 16:00 Uhr bis Donnerstag (01.08.) circa 06:00 Uhr eine fest installierte Box auf einem Pritschenwagen der Marke Ford auf. Das Fahrzeug eines Handwerksbetriebes war in dieser Zeit an der Reuterstraße im Ortsteil Nußbaum geparkt. Nach ersten Erkenntnissen wurden Werkzeuge und ...

  • 31.07.2024 – 11:21

    POL-RBK: Bergisch Gladbach - Tageswohnungseinbruch in Hebborn

    Bergisch Gladbach (ots) - Am Dienstag (30.07.) verständigte der Bewohner einer Dachgeschosswohnung an der Hebborner Straße die Polizei, nachdem er um kurz nach 17:00 Uhr einen Einbruch in seine Wohnung festgestellt hatte. Er hatte diese zuvor am selben Tag gegen 11:00 Uhr verlassen. Der oder die unbekannten Täter haben sich gewaltsam Zutritt über die Wohnungstür verschafft und im Inneren mehrere Räumlichkeiten nach ...