POL-HH: 200818-1. Information der Polizei zu einem Einsatz in Hamburg-Neustadt
Hamburg (ots)
Zeit: 17.08.2020, 13:05 Uhr Ort: Hamburg-Neustadt, Kohlhöfen
Ein derzeit in den sozialen Netzwerken kursierendes Video thematisiert einen Polizeieinsatz vom gestrigen Tag. Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand wollte ein Stadtteilpolizist (BFS) für den Bereich Hamburg-Neustadt einen Jugendlichen kontrollieren, der ihm in den letzten Tagen bereits mehrfach aufgefallen war. Der Jugendliche hatte mit einem Elektro-Roller wiederholt verbotswidrig den Gehweg benutzt. Der BFS verwarnte ihn in der Vergangenheit bereits mehrmals mündlich, drohte ihm aber zuletzt bereits an, beim nächsten Verstoß eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen ihn zu fertigen.
Gestern Mittag wurde der Jugendliche erneut angetroffen. Der Jugendliche kam der Aufforderung sich auszuweisen nicht nach und nahm auch andere alternative Angebote, die zur Feststellung seiner Identität führen würden nicht an. Da angenommen wurde, er könne ein Schüler einer nahe gelegenen Schule sein, wurde ihm angeboten, seine Personalien dort bestätigen zu lassen.
Es wurden weitere Einsatzkräfte zur Unterstützung hinzugezogen. Gemeinsam mit den zunächst weiteren drei Beamten führte auch die Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen nach Ausweispapieren nicht zur Identifizierung des Jugendlichen. Eine erneute Befragung nach seinen Personalien blieb erfolglos. Im Gegenteil, der Jugendliche sperrte sich beim Ergreifen durch die Einsatzkräfte, schlug mit den Armen um sich, schubste die eingesetzten Beamten von sich weg und ballte teils seine Faust.
Da die Durchsetzung der Personalienfeststellung so nicht möglich war, mussten zum Überwinden des Widerstandes weitere Beamte zur Unterstützung hinzugerufen werden.
Hier setzt ein uns bekanntes veröffentlichtes Video ein.
Im weiteren Verlauf versuchen die Beamten mit einfacher körperlicher Gewalt gegen den sehr großen und starken Jugendlichen vorzugehen und ihn mit zum Polizeikommissariat zu nehmen.
Dem Jugendlichen wurde dabei mehrfach angedroht, dass gegen ihn auch Pfefferspray eingesetzt wird, was letztlich auch geschah. Danach gelang es den Beamten, den Jugendlichen zu Boden zu führen und zu fesseln. Dabei wurden die Einsatztechniken so kontrolliert, dass es dem Jugendlichen jederzeit möglich war, zu atmen.
Im Anschluss wurde er zum Polizeikommissariat gebracht.
Dort konnte die Identität des 15-Jährigen festgestellt werden. Zudem wurde er dort von einer Rettungswagenbesatzung untersucht. Nach hier vorliegenden Informationen lagen keine Verletzungen des 15-Jährigen vor. Im Anschluss holten die zuvor verständigten Erziehungsberechtigten den Jugendlichen am Polizeikommissariat ab.
Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Widerstands eingeleitet. Bei der Widerstandshandlung wurde ein Beamter leicht verletzt.
Grundsätzlich ist die Polizei in einem ständigen Spannungsfeld, wenn Zwangsmaßnahmen gegen Personen durchgeführt werden, die körperlich sehr groß und stark sowie erkennbar jugendlich sind. Klar ist, dass die Polizei ihrem gesetzlichen Auftrag Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen nachkommen muss. Hier kann es erforderlich sein, wenn wie im vorliegenden Fall der Adressat unkooperativ ist und alle deeskalierende Alternativen abgelehnt werden, einen Widerstand mit körperlicher Gewalt zu brechen.
Das Video zeigt deutlich, dass die Polizisten gewillt waren, den Widerstand mit einfacher körperlicher Gewalt zu beenden und den Jugendlichen zu Boden zu bringen. Solche Einsätze erzeugen häufig Bilder, die Fragen aufwerfen.
Das Einschreiten der Polizeibeamten wird vom Dezernat Interne Ermittlungen überprüft.
Veh.
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