Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Körperverletzungen in Bahnhofsläden und andere Sachverhalte

07.08.2023 – 10:41

München (ots)

Am Sonntag (6. August) kam es neben körperlichen Attacken in Bahnhofsläden gegen Ladenmitarbeiter und Sicherheitspersonal auch zur Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Ein 23-Jähriger, der eine Geldbörse verlor, konnte am Freitag (4. August) zudem eine angedrohte Haftstrafe abwehren.

* Gegen 19 Uhr kam es in einem Einkaufsladen im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes München zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ein 24-jähriger Rumäne wollte trotz Untersagungsverbots eines Ladenmitarbeiters das bereits gut besuchte Geschäft betreten. Nach verbalen Attacken griff der wohnsitzlose Rumäne den 28-jährigen Afghanen an. Ein Sicherheitsmitarbeiter schritt ein, brachte den renitenten Rumänen zu Boden. Dabei schlug der 24-Jährige dem bulgarischen, 36-jährigen Security ins Gesicht und zerriss diesem im Gerangel das Hemd. Der Aggressor wurde leicht am Auge verletzt. Der Sicherheitsmitarbeiter erlitt einen Cut am Hals. Beide benötigten keine ärztliche Versorgung. Da der 24-jährige Rumäne auf der Wache der Bundespolizei die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten verweigerte sollte er heute auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München dem Haftrichter vorgeführt werden. Da er die dazu notwendige Unterschrift heute Morgen, nach Übernachtung in der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München leistete, kam er auf freien Fuß.

* In einem anderen Ladengeschäft im Untergeschoss des Münchner Hauptbahnhofes war es gegen 20:35 Uhr wegen Unstimmigkeiten bei einem Produkt zu einem verbalen Schlagabtausch gekommen. In dessen Folge beleidigte ein 20-jähriger Italiener einen 43-jährigen türkischen Geschäftsmitarbeiter. Als dieser das Hausrecht durchsetzte kam es zu wechselseitigen körperlichen Attacken, bei denen beide zu Boden gingen. Eine Mitarbeiterin des Ladens trennte die Rangelnden und verständigte die Bundespolizei. Ermittlungen wegen wechselseitiger Körperverletzung wurden eingeleitet. Der in Ramersdorf wohnende Italiener erlitt Rötungen am Arm und am Hals sowie eine Verletzung an der Lippe. Zudem wurde bei der Auseinandersetzung seine Jacke beschädigt. Der Ladenbeschäftigte erlitt Schürfwunden am Knie und im Gesicht; hatte zudem Schnittverletzungen am Arm und an einem Finger. Beide benötigten keine ärztliche Versorgung. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden beide auf freien Fuß belassen. Geprüft wird nun von der Bundespolizei, ob der Geschäftsmitarbeiter bei der Hausrechtsdurchsetzung gegebenenfalls überreagiert hatte. Beide Beteiligten sind bereits polizeilich in Erscheinung getreten.

* Gegen 15:30 Uhr wurde die Bundespolizei zu einem Schnellrestaurant im Ostbahnhof zu einem schlafenden Gast gerufen, der die Lokalität trotz wiederholter Aufforderung nicht verlassen wollte. Der 48-jährige Deutsche begleitete die hinzugerufene Streife der Bundespolizei nur widerwillig. Bei der Personenkontrolle im Schnellrestaurant urinierte der Wohnsitzlose unvermittelt gegen das Bahnhofsgebäude und beleidigte die Beamten; schrie dabei mehrfach u.a. lautstark "Heil Hitler!" Der mit knapp zwei Promille Alkoholisierte wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München I heute dem Ermittlungsrichter wegen Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen vorgeführt.

* Bereits am 31. Juli war die Geldbörse eines 23-jährigen Syrers im Hauptbahnhof München gefunden und bei der Bundespolizei abgegeben worden. Bei einem Datenabgleich wurde bekannt, dass gegen den Eigentümer ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bestand. Der in Nürnberg Wohnhafte hatte eine Geldstrafe in Höhe von 468,50 EUR wegen unerlaubter Einreise bislang nicht beglichen. Als ihm bei der Abholung des Portemonnaies in der Wache die Haftverfügung eröffnet wurde, konnte er die angedrohte Gefängnisstrafe durch Begleichung der Geldstrafe abwenden und verblieb auf freiem Fuß.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

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