Polizeipräsidium Hamm

POL-HAM: Waffenverbotszone, personenbezogene Waffenverbote und Videobeobachtung: Die Polizei Hamm ergreift weitere Schritte zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls

28.08.2024 – 13:52

Hamm (ots)

Mit weiteren gezielten Maßnahmen wird die Polizei Hamm im Bereich der Innenstadt die Kriminalität bekämpfen, insbesondere die Gewaltkriminalität, und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger weiter stärken. Im Einzelnen handelt es sich um die Einrichtung einer Waffenverbotszone im Bereich der Südstraße und des Santa-Monica-Platzes, die Anordnung von personenbezogenen Waffenverboten und die Ausweitung der Videobeobachtung auf das Westentor.

NRW-Innenminister Herbert Reul: "Gestiegene Gewaltbereitschaft ist ein Thema, das uns alle angeht. Das ist auch eine Frage von Erziehung, von Bildung und von Integration. Nicht jedes Problem kann die Polizei alleine lösen. Aber Aufgabe der Polizei ist es, ihr Bestmöglichstes zu tun, um Straftaten zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Bürger sich sicher fühlen. Ich freue mich, dass die Polizei in Hamm Nägel mit Köpfen macht und jetzt ein kluges Konzept entworfen hat, wie vor Ort das Sicherheitsgefühl gestärkt werden kann."

Waffenverbotszone

Auf Antrag von Polizeipräsident Thomas Kubera wird durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem kommenden Wochenende eine Waffenverbotszone im Bereich der Südstraße und auf dem Santa-Monica-Platz eingerichtet. Sie ist durch entsprechende Beschilderung räumlich gekennzeichnet. Nach Köln und Düsseldorf ist Hamm damit die dritte Stadt in Nordrhein-Westfalen, in der eine Waffenverbotszone eingerichtet wird.

"Auch wenn die beiden Großstädte mit ihren Ausgehvierteln nicht mit Hamm zu vergleichen sind, müssen wir feststellen, dass es in den vergangenen Jahren in dem ausgewiesenen Bereich rund um die Südstraße ein inakzeptables Maß von Auseinandersetzungen, auch unter Einsatz von Waffen als Droh- oder Tatmittel gegeben hat", sagt der Behördenleiter.

Er betont, dass mit der Verstärkung von Präsenz und durch die Einrichtung von Videobeobachtung in dem betreffenden Bereich bereits eine deutliche Besserung eingetreten ist. "Die Gastronomen und ihre Gäste müssen sich bei ihrem Aufenthalt sicher fühlen. Gewalt, insbesondere unter Anwendung von Waffen, ist absolut nicht hinnehmbar." Kubera erinnert insbesondere an das tragische Tötungsdelikt im September 2021, bei der eine 25-jährige Frau aus Hamm mit mehreren Messerstichen getötet wurde. Die Tat fand ihren Ausgangspunkt in einer Gaststätte auf der Südstraße.

Die Waffenverbotszone ist temporär freitags und samstags sowie vor Wochenfeiertagen zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des Folgetages eingerichtet. In dieser Zeit ist - über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus - das Mitführen von sämtlichen Waffen, wie Reizstoffsprüh- oder Elektroimpulsgeräte und Messern mit einer feststehenden oder feststellbaren Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verboten, zum Beispiel Küchen- oder Taschenmesser. Von dem Verbot ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben oder auch Handwerker.

Für die Polizei Hamm wird es damit in Zukunft einfacher sein, präventiv einzuschreiten, zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Wer eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro rechnen. Außerdem berechtigt das Verbot die Polizei, illegal mitgeführte Waffen und Messer einzuziehen. Darüber hinaus werden strafrechtlich relevante und ordnungsrechtliche Verstöße gegen das Waffengesetz innerhalb und außerhalb der Waffenverbotszone konsequent verfolgt.

"Die Einrichtung einer Waffenverbotszone ist nur ein Bestandteil unseres Maßnahmenpakets, um der Begehung von Straftaten und insbesondere von Messergewalt im Vorfeld entschieden entgegenzuwirken", sagt Kubera. Kürzlich hat der Polizeipräsident auch zu einem weiteren Bereich um den Hauptbahnhof einen Prüfauftrag zur Einrichtung einer Waffenverbotszone erteilt. Der Polizeipräsident verdeutlicht, dass Verbote allein keine hundertprozentige Sicherheit geben: "Entscheidend ist die Überwachung."

"Wir werden schwerpunktmäßig die Einhaltung der Waffenverbote im Bereich rund um die Südstraße kontrollieren und bei Verstößen konsequent einschreiten", betont daher der Leiter der Polizeiwache Mitte Christopher Grauwinkel. "Die Waffenverbotszone ist eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Videobeobachtung", sagt Grauwinkel weiter. Unter dem Dach der Sicherheitskooperation "Gemeinsam für ein sicheres Leben in Hamm" ist er verantwortlich für das Handlungsfeld "Südstraße".

Weitere Informationen wie ein Kartenausschnitt und die Beschilderung der Waffenverbotszone oder Antworten auf rechtliche Fragen sind auf der Internetseite der Polizei Hamm hinterlegt: https://hamm.polizei.nrw/artikel/waffenverbotszone

Polizeipräsident Kubera weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Polizei Hamm seit einigen Wochen bereits über ein spezielles Konzept zur Verhinderung von Messergewalt verfügt. Dazu gehört, dass verschiedene Bereiche in der Innenstadt als sogenannte kriminogene Zonen ausgewiesen sind. Innerhalb dieser dürfen die Polizeikräfte - auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei - niederschwellige Kontrollmaßnahmen nach dem Polizeigesetz durchführen. "Wir haben alle Register gezogen, die in unserer Möglichkeit stehen, um die Sicherheit in unserer Stadt zu gewährleisten", sagt Kubera. Einen hundertprozentigen Schutz gegen Kriminalität in einem offenen demokratischen Rechtsstaat könne es indes niemals geben.

Personenbezogene Waffenverbote

Die Polizei Hamm hat zudem bereits 39 Personen mit Wohnsitz im Stadtgebiet den Besitz von erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Waffen untersagt. Dieses sogenannte "Waffenverbot im Einzelfall" richtet sich nach § 41 Absatz 1 und 2 Waffengesetz.

Um darüber hinaus alle rechtsstaatlichen Mittel zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auszuschöpfen, werden im Rahmen des speziellen Konzepts zur Verhinderung von Messergewalt ab sofort zudem Waffentrageverbote für einschlägig in Erscheinung getretene Personen nach dem Polizeigesetz angeordnet. Diese Maßnahme ist umfassender als das Waffenverbot nach dem Waffengesetz. Der Fokus dieser Anordnung zielt insbesondere auf Messer aller Art, Reizstoffsprühgeräte und gefährliche Gegenstände wie Äxte, Beile oder Hammer ab.

Der Adressatenkreis umfasst Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit aufgrund wiederholter Androhungen des Einsatzes von Messern und gefährlichen Gegenständen ausgeht. "Jemand, der bereits Messer oder andere gefährliche Gegenstände eingesetzt hat, ist im besonderen Fokus der Maßnahme. Sie dient dabei nicht nur dem Schutz der Bevölkerung, sondern auch dem Schutz unserer eigenen Kräfte im Einsatz", sagt der Polizeipräsident.

Die gesetzlich vorgesehenen Anhörungen vor Erteilung des Verbots sind bereits angelaufen. Aktuell soll das Verbot bei rund 20 Personen ausgesprochen werden.

Die Polizei Hamm verschickt die neuen Waffentrageverbote bewusst nicht mit der Post. Stattdessen suchen die Bezirksdienstkräfte die Personen persönlich auf und verbinden die Übergabe der Verbotsverfügungen mit einer Gefährderansprache.

Das Trageverbot gilt für das gesamte Stadtgebiet von Hamm und ist zunächst auf drei Jahre befristet. Wird eine dieser Personen mit einem Messer oder gefährlichem Gegenstand angetroffen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Bei einem wiederholten Verstoß steigt das Zwangsgeld auf 500 Euro an. Wird die Geldbuße nicht gezahlt, droht letztendlich eine Erzwingungshaft.

Mobile Videobeobachtung

Bereits seit dem 10. April 2024 sind Teile der Innenstadt unter Videobeobachtung.

Unsere ursprünglichen Berichterstattungen zur Videobeobachtung im Bahnhofsquartier und in der Südstraße: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/5754337 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/5760562

Nun folgt die Ausweitung der Videobeobachtung auf das Westentor.

Nach Auswertung der Kriminalitätszahlen weist die flächenmäßig kleine Örtlichkeit im relativen Vergleich zum übrigen Hammer Stadtgebiet eine deutlich stärkere Kriminalitätsbelastung auf. In der Tendenz ist das Straftatenaufkommen dort weiter ansteigend.

Daher hat Polizeipräsident Thomas Kubera die Ausweitung der Videobeobachtung auf das Westentor angeordnet. Durch den Einsatz der Videobeobachtung und die Möglichkeit des unverzüglichen Eingreifens von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in einer Gefahrensituation soll eine nachhaltige polizeiliche Gefahrenverhütung und -bekämpfung sowie Strafverfolgung sichergestellt werden.

"Die Videobeobachtungen im Bereich des Bahnhofsquartiers und der Südstraße zeigen bereits Wirkung. Neben dem Rückgang von Kriminalität zeigt sich auch eine deutliche Steigerung des Sicherheitsgefühls. Das wollen wir auch im Bereich Westentor erreichen", sagt Thomas Kubera.

Weitere Informationen wie ein Kartenausschnitt, rechtliche Voraussetzungen oder die Beschilderung sind auf der Internetseite der Polizei Hamm hinterlegt: https://hamm.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-videobeobachtung-in-hamm

Auch Oberbürgermeister Marc Herter begrüßt die Maßnahmen: "Im Rahmen unserer Sicherheitskooperation SiKo haben die Stadt Hamm, die Polizei Hamm und das Innenministerium gemeinsam eine Waffenverbotszone realisiert. Die Waffenverbotszone im Bereich der Meile einschließlich des Santa-Monica-Platzes ist ein konsequenter Schritt, um die Sicherheit in der Innenstadt zu erhöhen und der Polizei ein entschiedenes Durchgreifen zu ermöglichen."

Polizeipräsident Thomas Kubera verdeutlicht abschließend: "Wir schöpfen mit diesen Maßnahmen alle rechtlichen Möglichkeiten aus." Dies geschehe im Sinne der Sicherheit aller Hammer Bürgerinnen und Bürger sowie aller Gäste der Stadt. "Unsere vorrangigen Ziele sind klar: Senkung der Kriminalität, Identifizierung von Tatverdächtigen und Steigerung des Sicherheitsgefühls - und das machen wir nicht alleine, sondern gemeinsam mit unseren Partnern der Sicherheitskooperation." (hei)

Kontaktdaten anzeigen

Polizeipräsidium Hamm
Pressestelle Polizei Hamm
Telefon: 02381 916-1006
E-Mail: pressestelle.hamm@polizei.nrw.de
https://hamm.polizei.nrw/

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