Kreispolizeibehörde Wesel

POL-WES: Hamminkeln - Sicherstellung von Führerschein und Pkw nach grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr

10.07.2024 – 12:12

Hamminkeln (ots)

Raserei hat Folgen. Dies erfuhr am Dienstagabend ein 46- jähriger Mann aus Rhede, der einem Zivilfahrzeug des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Wesel im Rahmen der Überwachung des Straßenverkehrs auf dem Alter Rheder Weg durch riskante Fahrmanöver und überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen war.

ProVida heißt das Fahrzeug des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Wesel, was für Verkehrsteilnehmer zunächst nicht als Polizeifahrzeug zu erkennen, aber durch seine verbaute Technik in der Lage ist, u. a. Geschwindigkeitsmessungen beweisverwertbar durchzuführen und zu dokumentieren.

Eine solche Messung führten die Beamten des Verkehrsdienstes am Dienstagabend durch. Ein Mann aus Rhede befuhr gegen 18:39 Uhr die Straße Alter Rheder Weg von Brünen Richtung Rhede und fiel mit seinem schwarzen Mercedes C 300 zunächst wegen starker Beschleunigungen auf.

Im Weiteren beschleunigte der Rheder sein Fahrzeug stark und nutzte dabei teilweise den Fahrstreifen des Gegenverkehrs bei unsicherer Verkehrslage und brachte seine Limousine an die Grenze der physikalischen Möglichkeiten. Nach Einschätzung der Beamten kam es nur durch Glück zu keiner konkreten Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und zu keinem unkontrollierten Ausbrechen des Mercedes. In einer Situation war dessen Fahrzeug durch Fahrbahnunebenheiten aufgeschaukelt und an den äußerst rechten Fahrbahnrand getragen worden.

Die einschreitenden Beamten gaben dem Fahrer zur Unterbindung der Weiterfahrt zunächst Anhaltezeichen mit einem Anhaltesignalgeber. Das Fahrverhalten des Rheders wurde hiernach aber noch riskikobehafteter und dessen Fahrzeug erreichte vorwerfbare Spitzengeschwindigkeiten von 144 km/ h.

Mit Signalhorn und Blaulicht gelang es letztlich den 46- Jährigen im Bereich der Raesfelder Straße anzuhalten.

Es folgte die Sicherstellung seines Führerscheins sowie dessen Fahrzeugs. Er muss sich jetzt wegen des Vorwurfs des grob verkehrswidrigen und rücksichtlosen Verhaltens als Kfz-Führer im Straßenverkehr verantworten.

/cd

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