POL-CUX: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven vom 20.03.2019
Cuxhaven (ots)
++Großkontrolle "Kleintransporter" auf der BAB 27++
Am 20.03.2019 führte das Polizeikommissariat Geestland von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr mit Unterstützung verschiedener weiterer Behörden eine groß angelegte Fahrzeugkontrolle mit dem Schwerpunkt "Kleintransporter" durch. Insgesamt waren ca. 40 Mitarbeiter beteiligt, darunter verschiedene Dienststellen der Polizeiinspektion Cuxhaven, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, des Hauptzollamts Bremen, des Gewerbeaufsichtsamts Cuxhaven und der Bußgeldstelle des Landkreises Cuxhaven. Während der gesamten Kontrolle war zusätzlich die zuständige Richterin für Straf- und Bußgeldsachen des Amtsgerichts Geestland anwesend. Unterstützt wurden alle durch die Mitarbeiter der Autobahnmeisterei Debstedt, welche die Sperr- und Sicherungsmaßnahmen durchführten. Während der Kontrolle wurden hauptsächliche die Fachgebiete der Ladungssicherung, der Fahrzeugtechnik, der einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten und das Gefahrgutrecht kontrolliert. Die Zollbeamten kontrollierten weiter die Schwerpunkt Schwarzarbeit sowie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Hierbei wurden weitreichende Verstöße festgestellt. Insgesamt wurden 196 Fahrzeuge kontrolliert, von denen 72 beanstandet wurden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 36,73 Prozent. Von den 196 Fahrzeugen wurden 32 die Weiterfahrt untersagt. Demnach durfte jedes 6 Fahrzeug die Fahrt nicht oder nur nach Behebung der Mängel überhaupt fortsetzen. Die festgestellten Mängel reichten hierbei von kleinen Verstößen wie das Nichtmitführen erforderlicher Dokumente bis hin zu schwerwiegenden gefahrgutrechtlichen Verstößen und diversen Straftaten. Der durch die Autobahnmeisterei aus Eigensicherungsgründen eingerichtete Geschwindigkeitstrichter (Drosselung der Geschwindigkeit an der Kontrollstelle von 120km/h auf 60km/h) wurde mittels Geschwindigkeitsmessanlage überwacht. Hierbei wurden insgesamt 176 Fahrzeuge festgestellt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die höchste Messung lag hierbei bei vorwerfbar 96 km/h (erlaubt 60km/h).
Folgende Verstöße waren hierbei am gravierendsten:
1. Ein 35-jähriger syrischer Staatsbürger, welcher bereits seit 5 Jahren in Deutschland lebt, führte einen Kleintransporter von Oldenburg-Hatten nach Bremerhaven, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er konnte lediglich eine syrische Fahrerlaubnis vorweisen, welche nach spätestens 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland in eine deutsche Fahrerlaubnis hätte umgeschrieben werden müssen. Gegen ihn und den Fahrzeughalter wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
2. Bei einem 35-jährigen bulgarischen Staatsbürger wurde festgestellt, dass dieser seinen Kleintransporter bereits seit mehreren Jahren mit bulgarischer Zulassung in Deutschland führt, obwohl sein dauerhafter Wohnsitz in Deutschland liegt. Das Fahrzeug hätte somit in Deutschland ordnungsgemäß zugelassen werden müssen. Strafverfahren gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.
3. Während der Kontrolle wurde ein Fahrzeuggespann eines 46-jährigen Osnabrückers festgestellt. Der Fahrzeugführer war hierbei der so genannten "Reichsbürgerszene" zuzuschreiben. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer bereits seit 20 Jahren nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Fahrzeugschlüssel wurden zunächst einbehalten.
4. Ein 22-jähriger Fahrzeugführer wurde in einem Kleintransporter eines Paketlieferdienstes festgestellt. Während der Kontrolle wurden Anzeichen für möglichen Betäubungsmittelkonsum festgestellt. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde auch hier untersagt.
5. Während der Kontrollen wurden insgesamt 3 Personen festgestellt, welche ohne gültigen Aufenthaltstitel waren. Es handelte sich hierbei um einen Albaner und zwei Georgier. Entsprechende Verfahren gegen auf Aufenthaltsgesetz wurden eingeleitet. Folgemaßnahmen (mögliche Abschiebehaft) werden derzeit geprüft.
6. Bei einem polnischen Sattelzug (40to) wurden derart gravierende, technische Mängel festgestellt, dass dieser einer gründlichen Prüfung bei einer technischen Prüfstelle unterzogen wurde. Hier wurde durch einen Sachverständigen ein verkehrsunsicherer Zustand festgestellt (gravierende Bremsen- und Reifenschäden). Das Fahrzeug wurde noch vor Ort außer Betrieb gesetzt. Die Kennzeichen wurden einbehalten.
7. Bei zwei Kleintransportern wurden gravierende Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Bestimmungen festgestellt. Hierbei handelte es sich um ein deutsches und ein bulgarisches Fahrzeug. Die transportierte Ladung war ungesichert, es wurde keine persönliche Schutzausrüstung mitgeführt, die Fahrzeuge waren nicht gekennzeichnet und die Fahrer waren nicht geschult. Auf beide Fahrzeugführer und - Halter kommen erhebliche Bußgelder zu, beides im hohen vierstelligen Bereich. Beim bulgarischen Fahrzeugführer wurde eine Sicherheitsleistung erhoben.
Insgesamt festgestellte Straftaten = 9 - 3x Fahren ohne Fahrerlaubnis (2x Fahrzeugführer, 1x Fahrzeughalter) - 3x Illegaler Aufenthalt - 1x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - 1x Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz - 1x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Insgesamt zu erwartende Bußgelder für alle festgestellten Verstöße = weit über 20.000 Euro.
Trotz dieser erschreckend hohen Anzahl und der Schwere der Verstöße ist festzustellen, dass die Beanstandungsquote insgesamt niedriger als bei Kontrollen in den vorangegangenen Jahren war. Viele Fahrzeugführer gaben an, bereits in den Vorjahren kontrolliert worden zu sein. Die dort festgestellten Mängel wurden vielerorts behoben. Dieser Trend ist insgesamt als positiv zu bewerten. Das Polizeikommissariat Geestland wird aufgrund der Gesamtumstände auch in Zukunft verstärkt Kontrollen durchführen.
Rückfragen bitte an:
Peter Oprowski
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