Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

POL-WHV: Alkoholtestkäufe in Varel - Testkäuferin erhielt in sieben der insgesamt zehn überprüften Geschäfte hochprozentigen Alkohol

06.09.2024 – 12:39

Varel (ots)

Am Donnerstag, den 05.09.2024, führte das Jugendamt des Landkreises 
Friesland in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Varel sowie
dem Präventionsbeauftragten der Polizei Varel, Eugen Schnettler, mit 
einer 16-jährigen Jugendlichen Alkoholtestkäufe in Varel durch.

Im Rahmen der Testkäufe sollte überprüft werden, ob und wie beim 
Verkauf von hochprozentigen Alkohol auf die vorgeschriebene 
Altersbegrenzung geachtet wird. Dabei wurden mehrere 
Verbrauchermärkte getestet.

Die Testkäuferin erhielt in sieben der insgesamt zehn überprüften 
Geschäfte hochprozentigen Alkohol. Bei der zuletzt durchgeführten 
Kontrolle einige Jahre zuvor wurden bei neun überprüften Geschäften 
sieben Verstöße festgestellt.

Damit diese Verkäufe an minderjährige Jugendliche erst gar nicht 
passieren, rät Eugen Schnettler, dass die Verkäuferinnen bzw. 
Verkäufer sich trotz entstehender Routine immer den Ausweis vorzeigen
lassen sollten.

Er empfiehlt, sich das Geburtsdatum genau anzusehen, denn bei 
durchgeführten Kontrollen wird wiederkehrend festgestellt, dass eine 
falsche Rückrechnung des Alters die Ursache der Alkoholabgabe war, 
wie auch nun in einem der festgestellten Fälle.

Mit den Alkoholtestkäufen wollen wir in erster Linie auf das Thema 
Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen aufmerksam machen und dem 
Missbrauch entgegenwirken.
Eine Abgabe hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige unter 18 
Jahren ist ausdrücklich verboten und wird mit einem empfindlichen 
Bußgeld geahndet.

"Nur durch wiederkehrende Alkoholtestkäufe könne man langfristige 
Änderungen erreichen können", betont Schnettler weiterhin. 
Nach dem nun unzureichenden Ergebnis sind auch zukünftig weitere 
Kontrollen vorgesehen.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass auf dem bevorstehenden 
Bockhorner Markt das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der Polizei 
verstärkt Jugendschutzkontrollen durchführen und überprüfen wird, ob 
die rechtlichen Vorgaben beim Alkoholausschank berücksichtigt werden.

Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 
Jahren. Der Ausschank von Branntwein oder branntweinhaltige Getränke,
wie Spirituosen und Mixgetränke, ist grundsätzlich erst an 
Heranwachsende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.

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