BKA: Neue Organisationsstrukturen im Bundeskriminalamt
Wiesbaden (ots)
Internationaler Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Cybercrime, rasante technologische Entwicklungen sowie der demografische Wandel sind nur einige der Themen, die das Bundeskriminalamt (BKA) vor veränderte Anforderungen stellen.
Um dafür gerüstet zu sein, muss das BKA auf Basis klarer Strategien Ressourcen optimal nutzen und Arbeitsprozesse beschleunigen. Dies zu gewährleisten, ist Grund für eine Umstrukturierung im BKA.
Eine deutliche Verstärkung der Ermittlungs- und Gefahrenabwehrkompetenzen des BKA erfolgt bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. In der Abteilung "Polizeilicher Staatsschutz" gibt es eine zusätzliche Gruppe, in der beispielsweise vier Ermittlungseinheiten zusammengeführt und personell weiter ausgebaut werden.
Gleichzeitig intensiviert das BKA die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in einer neuen Gruppe innerhalb der Abteilung "Schwere und Organisierte Kriminalität". Hier werden zukünftig in projektorientierten Strukturen Phänomene der Organisierten Kriminalität einschließlich der schweren Bandenkriminalität bearbeitet. Ziel ist es, schneller auf neue Kriminalitätsentwicklungen zu reagieren und kriminelle Strukturen aufzuhellen. Erste Erfolge mit diesem Konzept wurden bereits bei der Bekämpfung der Eigentumskriminalität durch georgische Diebesbanden oder des Abrechnungsbetruges durch osteuropäische Pflegedienste erzielt.
Die operativen Fähigkeiten des BKA werden auch durch die organisatorische Zusammenführung der Expertise im Bereich der Ermittlungsunterstützung weiter gestärkt. Vom Mobilen Einsatzkommando, der Telekommunikationsüberwachung über die Entwicklung operativer Einsatztechnik bis hin zum Zeugenschutz - Ermittlungsunterstützung erfolgt künftig aus einer Hand und wird in der Abteilung "Operative Einsatzunterstützung" gebündelt. Diese Experten sind im Einsatzfall mit ihren Unterstützungsleistungen zunehmend entscheidende Faktoren für den Ermittlungserfolg des BKA.
Darüber hinaus bietet das BKA zukünftig den Polizeibehörden von Bund und Ländern noch mehr Serviceleistungen, beispielsweise im Bereich der Kommunikationsüberwachung an. Ein weiteres Beispiel für derartige Serviceleistungen ist auch das kürzlich nach den Krawallen deutscher Hooligans bei der Fußball-Europameisterschaft eingesetzte digitale Hinweisportal des BKA. Mit dieser IT-Infrastruktur stellt das BKA Speicherkapazitäten zur Verfügung, damit Bürgerinnen und Bürger Filme und Fotos hochladen können, die für die Tataufklärung bedeutsam sind.
Vom Tatort bis in den Gerichtssaal: Bei der Kriminaltechnik führt das BKA Kompetenzen zusammen, indem alle Spezialisten - von der Tatortgruppe über den Wissenschaftler in der Kriminaltechnik bis hin zum gerichtlichen Gutachter - im Kriminaltechnischen Institut mit modernster Ausstattung und kurzen Wegen konzentriert werden. So werden die Qualität der Asservatenbearbeitung noch einmal gesteigert und die Arbeitsprozesse weiter gestrafft.
Ein weiteres Ziel der Umorganisation ist die Verbesserung des nationalen, europäischen und internationalen Informationsmanagements. Kriminalität findet heute über Landesgrenzen hinweg statt. Täter und Tätergruppierungen sind weltweit vernetzt. Daher ist ein schneller Informationsfluss auf Grundlage einer effektiven Informationsarchitektur unentbehrlich. Polizeilich relevante Informationen müssen zur rechten Zeit am rechten Ort vorliegen. Aus diesem Grund wird die neue Abteilung "Zentrales Informationsmanagement" künftig dafür sorgen, dass Informationen besser miteinander verzahnt werden und dort, wo notwendig, unmittelbar - auch im Sinne schneller Sofortauskünfte - zur Verfügung stehen.
Der Präsident des BKA, Holger Münch: "Das BKA ist mit der neuen Organisationsstruktur gut gerüstet, um auch weiterhin Kriminalität und Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen. Wir haben Arbeitsprozesse gestrafft und gleichartige Aufgaben zusammengeführt. Das wird uns helfen, schneller auf dynamische Entwicklungen in der Kriminalitätsbekämpfung zu reagieren."
Die organisatorische Neuausrichtung des BKA ab dem 01.07.2016 erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten und ohne Kompetenzverlagerungen oder Gesetzesänderungen.
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