BKA: BKA und polnische Polizei vereinbaren gemeinsames Vorgehen gegen Geldwäsche
Wiesbaden (ots)
"Memorandum of Understanding" unterzeichnet - Wichtige Grundlage für Kooperation der Financial Intelligence Units(FIU)
Noch vor dem offiziellen Beitritt der zehn neuen EU-Staaten haben das Bundeskriminalamt (BKA) und die polnische Financial Intelligence Unit (FIU) eine intensive, bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäsche vereinbart: Am 20.04.2004 wurde in Warschau ein Memorandum of Understanding (MoU) zwischen den FIUs der beiden Länder unterzeichnet. Diese zwischenbehördliche Vereinbarung bietet die Basis für eine wirksame Kooperation zwischen der beim Bundeskriminalamt angesiedelten FIU Deutschland und der polnischen Partnerdienststelle auf dem Gebiet der Geldwäsche-Bekämpfung.
Die Regelung war für die polnische Seite wegen der unterschiedlichen Anbindungen der Financial Intelligence Units erforderlich: Während die deutsche FIU beim Bundeskriminalamt angesiedelt und damit eine "polizeiliche FIU" ist, handelt es sich bei der polnischen Partnerdienststelle um eine "administrative FIU", die dem Finanzministerium zugeordnet ist. Mit der jetzt getroffenen Regelung gelingt es, die international unterschiedlichen Strukturen zwischen administrativer und polizeilicher FIU auszugleichen.
Der Vereinbarung kommt unter mehreren Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu: Die administrative FIU Polen benötigt ein MoU als Grundlage, um mit dem Bundeskriminalamt Informationen austauschen zu können. Für die deutsche FIU hat die getroffene Regelung "Modellcharakter", da von deutscher Seite erstmals eine derartige Vereinbarung mit einer ausländischen Partnerdienststelle geschlossen wurde. Der Austausch von Informationen zu internationalen Geldwäsche- Verdachtsfällen zwischen der deutschen Zentralstelle für Verdachtsanzeigen im BKA und der Partnerdienststelle im polnischen Finanzministerium wird künftig vereinfacht und beschleunigt.
Polen ist ein wichtiges Partnerland zur Bekämpfung der internationalen Geldwäsche. Eigentumsdelikte (insbesondere internationale Kraftfahrzeug-Verschiebung), Alkohol- und Ziga- rettenschmuggel sowie andere Steuer- und Zolldelikte sind die Hauptbetätigungsfelder von polnischen Gruppierungen, die der Organisierten Kriminalität zugerechnet werden. Ihre Straftaten sind mögliche Quellen für "schmutziges" Geld, welches in den internationalen Finanzkreislauf eingespeist werden kann.
Auch der Staatsekretär im polnischen Finanzministerium, Herr Jacek Uczkiewicz, betonte im Rahmen der Unterzeichnung die Wichtigkeit dieses Abschlusses mit der deutschen FIU im Bundeskriminalamt.
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