BKA: Die Staatsanwaltschaft Gießen und das Bundeskriminalamt teilen mit: Erneuter Erfolg bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern - Festnahme eines Deutschen in Thailand
Wiesbaden (ots)
Wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde gestern (08.03.2007) ein 51-jähriger Deutscher in seinem Wohnhaus in Pattaya/Thailand von der thailändischen Polizei festgenommen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung konnten neben einer Vielzahl von Videokassetten, DVDs und CDs mit pornografischen Inhalten auch erhebliche Wertgegenstände sichergestellt werden. Der Festgenommene wurde inzwischen zur weiteren Vernehmung nach Bangkok gebracht.
Der 51-jährige Hamburger lebt seit 2001 in Thailand. Die thailändische Polizei hat in der Vergangenheit schon mehrfach gegen den jetzt Festgenommenen ermittelt - zuletzt im Jahr 2004 u.a. wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die aktuelle Festnahme basiert auf der Zeugenaussage eines thailändischen Jungen, der angegeben hat, mehrfach von dem Mann sexuell missbraucht worden zu sein.
Auf Initiative des Bundeskriminalamtes (BKA) wird seit Anfang 2006 das Kriminalitätsphänomen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Herstellung kinderpornografischen Materials durch deutsche Täter in Thailand verstärkt beobachtet. Ziel ist es, Möglichkeiten der Bekämpfung aufzuzeigen und die bekannt gewordenen Täter in Thailand und Deutschland strafrechtlich zu verfolgen.
Die aktuelle Festnahme des Deutschen fand in enger Kooperation zwischen den thailändischen Behörden, der Staatsanwaltschaft Gießen und des BKA statt. BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Dieser Schlag im Kampf gegen die Kinderpornografie ist ein weiterer Beweis für die erfolgreiche intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden."
Neben den in Thailand in nationaler Zuständigkeit wahrgenommenen Ermittlungen gegen Menschenhändler und Sexualstraftäter der Royal Thai Police führt das BKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gießen eigene Ermittlungen gegen so genannte "Kindersextouristen" aus Deutschland (siehe hierzu auch die BKA-Pressemitteilung vom 11.12.2006).
BKA-Präsident Ziercke: "Mit diesem Ermittlungsansatz setzt das BKA erneut ein deutliches Signal zur Strafverfolgung deutscher Staatsbürger, die eigens zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ins Ausland reisen."
Nach deutschem Recht ist der von Deutschen im Ausland begangene sexuelle Missbrauch von Kindern strafbar. Deutschland entspricht damit den inhaltlichen Forderungen internationaler Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und sexueller Ausbeutung.
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