Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemitteilung PK Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
PRESSEMELDUNG Freitag, 28.05.2021 - Sonntag, 30.05.2021
Vechta - Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln Am Freitag, den 28.05.2021, gegen 21:50 Uhr, befuhr ein 19-Jähriger aus Celle mit seinem Pkw die Falkenrotter Straße. Bei einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter der Wirkung von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein entsprechender Vortest bestätigte dies. Es wurde eine Blutprobe entnommen. Dem Fahrzeugführer droht nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Vechta - Sachbeschädigung an Pkw
Zwischen Freitag, 28.05.2021, 21:00 Uhr und Samstag, 29.05.2021, 02:15 Uhr kam es in der Lohner Straße, auf dem dortigen Parkstreifen vor der Wunderbar, zu einer Sachbeschädigung an einem PKW. Durch eine unbekannte Person wurden an einem VW beide Türen der Beifahrerseite mittels eines unbekannten Gegenstandes zerkratzt. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Vechta unter 04441/943-0 in Verbindung zu setzen.
Neuenkirchen-Vörden - Fahren ohne Fahrerlaubnis Am Freitag, 28.05.21, gegen 19.00 h, befuhr ein 15jähriger die Vördener Straße in Neuenkirchen-Vörden mit seinem Kleinkraftrad. Das Kleinkraftrad erreichte hierbei eine Geschwindigkeit von ca. 80 km/h. Der 15jährige ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Fahrt wurde von einem Zeugen beobachtet. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Neuenkirchen-Vörden - Fahren ohne Fahrerlaubnis Am Freitag, 28.05.21, gegen 19.10 h, befuhr ein 16jähriger die Vördener Straße in Neuenkirchen-Vörden mit seinem Kleinkraftrad. Das Kleinkraftrad erreichte hierbei eine Geschwindigkeit von ca. 90 km/h. Der 16jährige ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Fahrt wurde von einem Zeugen beobachtet. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Vechta -CORONA Verstöße- In Vechta kam es am Fr. 28.05.2021 in der Zeit von 21.45 h bis 22.45 h zu insgesamt 28 Coronaverstößen. Dabei kam es zu Ansammlungen von Personen im Alter von 17 -28 Jahren. Gegen
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