Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt drei Reisende aus der Türkei fest

03.11.2023 – 08:38

Düsseldorf (ots)

Am gestrigen Donnerstag (02.11.2023) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der Einreisekontrolle drei Reisende aus der Türkei fest, nach denen gefahndet wurde.

Am Donnerstagmorgen wurde zu Beginn ein 29-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, welcher aus Gaziantep/Türkei einreiste. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass der Mann im Juli dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen unerlaubter Einreise per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Im März dieses Jahres wurde er rechtskräftig verurteilt. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 590 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in der Türkei lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 59 Tagen abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.

Kurze Zeit später stellten die Bundespolizeibeamten einen weiteren türkischen Staatsbürger fest, welcher sich ebenfalls auf der Einreise eines Fluges aus Gaziantep/Türkei befand. Auch in diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Haftbefehl erlassen. Dieser wurde im April dieses Jahres wegen unerlaubter Einreise gegen den im März 2023 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 59 Tagen konnte jedoch auch von diesem Reisenden abgewendet werden, indem der in der Türkei lebende 45-Jährige die Geldstrafe in Höhe von 590 Euro vor Ort beglich. Im Anschluss setzte auch er seine Reise fort.

Zuletzt wurde ebenfalls Donnerstagmorgen ein polnischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/Türkei vorstellte. Gegen den 34-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Diese hatte im September dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den in Dortmund lebenden Mann ausgestellt. Doch auch er konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 300 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Reise fortsetzen.

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