Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Unkontrollierte Aggressionen - Erst Schlägerei, dann Angriffe auf Bundespolizisten

29.07.2024 – 08:00

Köln (ots)

Am 27. Juli soll ein 37-jähriger Deutscher in eine verbale Streitigkeit mit einem Sicherheitsmitarbeiter der McDonalds-Filiale im Kölner Hauptbahnhof geraten sein. Im weiteren Verlauf soll die Situation zwischen den beiden Beteiligten in eine Schlägerei eskaliert sein. Dies brachten den Mann ins Gewahrsam.

Gegen 19:25 Uhr wurden die Beamten das erste Mal auf den 37-Jährigen aufmerksam, als er in eine verbale Streitigkeit mit einem Sicherheitsmitarbeiter der McDonalds-Filiale verwickelt war. Die Bundespolizisten trennten die Beteiligten und sprachen dem Deutschen zur Verhinderung weiterer Streitigkeiten einen Platzverweis bis um 06:00 Uhr des Folgetages aus.

Doch unmittelbar, nachdem der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen war, geriet er erneut in einen Konflikt mit seinem Gegenüber. Ein weiterer Sicherheitsmitarbeiter des McDonalds trennte die beiden Männer, brachte den Bonner zu Boden und fixierte ihn.

Nach Übergabe an die Bundespolizisten verhielt er sich weiter aggressiv und sperrte sich aktiv gegen die Zuführung auf die Dienststelle. Er trat in Richtung der Beamten, wodurch eine Beamtin zu Boden fiel und sich am Bein verletzte. Weiterhin klammerte er sich an das Geländer der Wache, um eine Zuführung zu verhindern und trat auch im weiteren Verlauf mehrmals nach den Beamten. Hierbei traf er auch einen weiteren Kollegen am Arm. Während den gesamten Maßnahmen beleidigte der Aggressive zudem einen der Beamten. Hierbei fielen vermehrt Äußerungen wie "Hurensohn" und "Drecks-Bullenschwein".

Die Beamten konnten den Widerstand mit erheblicher Anstrengung brechen und die Angriffe unterbinden. Sie fesselten den Unbelehrbaren und nahmen ihn zur Durchsetzung des zuvor erteilten Platzverweises in Gewahrsam. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen verbrachten die Uniformierten den Mann ins polizeiliche Gewahrsam.

Die Einsatzkräfte eröffneten Strafverfahren wegen des Widerstands gegen sowie des Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und der Gefährlichen Körperverletzung.

Glücklicherweise erlitt keiner der eingesetzten Beamten große Verletzungen.

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