Bundespolizeidirektion Berlin

BPOLD-B: Vier Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

20.08.2018 – 15:31

Schönefeld (ots)

Bundespolizisten vollstreckten am Wochenende vier Haftbefehle am Flughafen Berlin-Schönefeld. Die Gesuchten konnten ihre geforderten Geldstrafen begleichen und ihre jeweilige Reise fortsetzen.

Samstagmorgen gegen 3:15 Uhr stellten Beamte bei der Einreisekontrolle eines aus Adana (Türkei) angekommenen Passagiers fest, dass er seit zwei Monaten von der Staatsanwaltschaft Berlin gesucht wird. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 52-jährigen Mann im Juni vergangenen Jahres wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 750 Euro bzw. 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Der Türke bezahlte die geforderte Geldstrafe und konnte somit seinen Weg fortsetzen.

In der darauffolgenden Nacht gegen ein Uhr erschien ein Mann aus Istanbul kommend bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Berlin seit März dieses Jahres nach dem 37-Jährigen sucht. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Türken im April 2017 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro bzw. 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Der Mann bezahlte die offene Geldsumme vor Ort.

Sonntagmittag gegen 13:30 Uhr kontrollierten die Beamten einen 37-jährigen Mann in der Ausreisekontrolle nach Moldau. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass er seit Juni dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Berlin gesucht wird. Gegen den Moldauer lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Diebstahls in Höhe von 600 Euro bzw. 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe vor. Der Mann konnte seine Reise fortsetzen, nachdem er die geforderte Geldstrafe bezahlt hatte.

Am Abend desselben Tages gegen 20:30 Uhr wollte ein 45-jähriger Mann nach Adana/Türkei reisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Kontrollbeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin seit zwei Monaten nach dem Türken fahndet. Gegen den Mann lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Betruges in Höhe von 1.350 Euro vor. Eine Bekannte des gesuchten Mannes legte ihm die geforderte Geldsumme aus, so dass der 45-Jährige die angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen gerade noch abwenden konnte.

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