POL-DN: Polizei beendet Doppelleben eines kleinen Betrügers
Düren (ots)
Am Donnerstagnachmittag klärte die Polizei mit der Festnahme eines 20 Jahre alten Mannes nicht nur eine Reihe von Straftaten, sondern auch dessen betrügerisches Doppelleben auf.
Am Donnerstagnachmittag hatte sich der Inhaber einer Dürener Autowerkstatt telefonisch an die Polizei gewandt. Bei ihm war der 20-Jährige erschienen und hatte ihm einen fast neuwertigen Kleinwagen zum Spottpreis angeboten. Allerdings hatte er für das Fahrzeug keinerlei Dokumente vorweisen können, weil diese angeblich im Altpapier gelandet seien.
Aufgrund dieser Mitteilung setzte die Polizei eine Fahndung nach dem 20-Jährigen in Gang, die erstaunlicherweise direkt zur Polizei in die August-Klotz-Straße führte, in dessen Nähe das bezeichnete Auto geparkt angetroffen wurde. Wie später ermittelt wurde, hatte der 20-Jährige den Wagen zuvor auch bei anderen Händlern vergeblich vorgeführt, war aber mit Hinweis auf die fehlenden Dokumente immer abgewiesen worden. Daraufhin war der 20-Jährige in Begleitung eines 21 Jahre alten Freundes zur Polizei gefahren, um dort wegen einer Verlustbescheinigung vorzufühlen. Als der Beschuldigte dann aber sah, dass die Polizei sich für den geparkten Pkw interessierte, war er zu Fuß geflüchtet. Seinen Begleiter hatte er jedoch im Wagen zurück gelassen.
Die weiteren aufwändigen, aber auch hartnäckig durchgeführten Ermittlungen der Polizeibeamten förderten dann allerhand strafrechtlich Relevantes zu Tage.
So stand schnell fest, dass der Geflüchtete keine Fahrerlaubnis besitzt. Auch ergaben sich Hinweise darauf, dass er unter falschen Personalien mutmaßlich Handys erschwindelt hatte, die er dann weiter veräußert haben soll. Der seit langem der Polizei bereits bekannte Mann, der immer wieder wegen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten war, hatte erst vor wenigen Wochen eine 19-jährige Dürenerin geheiratet, an deren Adresse nach dem Verbleib des Mannes geforscht wurde. Dort wurde der über die Verehelichung seiner Tochter wenig erfreute Vater angetroffen. Diesem war wenige Tage zuvor der Pkw mitsamt Fahrzeugschlüsseln entwendet worden und er verdächtigte seinen Schwiegersohn des bereits angezeigten Deliktes. Dabei handelte es sich jedoch nicht um den in Nähe der Polizeiwache angetroffenen Wagen. Und da die Polizei schon bei ihm war, erstattete er gleich auch eine weitere Anzeige wegen eines Handydiebstahls, für den ebenfalls der 20-Jährige, der aktuell vorgegeben hatte an der Nordsee in Urlaub zu sein, in Frage kommen könnte.
Noch während dieser Ermittlungen wurden Polizeibeamte in ein Dorf bei Nörvenich entsandt. Ein Taxifahrer hatte einen Fahrgast von Düren dorthin verbracht, der allerdings die Beförderungskosten jetzt nicht zahlen konnte. Als betrügerischer Fahrgast wurde der gesuchte 20-Jährige angetroffen und festgenommen. Da die Beamten zuvor aus dem von ihm genutzten verdächtigen Pkw dessen Geldbörse hatten sicherstellen können, konnte der Taxifahrer an der Dürener Polizeiwache doch noch vom Beschuldigten bezahlt werden.
Weitere Ermittlungen an der Zielanschrift des 20-Jährigen in Nörvenich ergaben über Umwege einen Kontakt zu einer dort wohnhaften 21-Jährigen, die am Abend auf der Dürener Wache erschien. Sie fiel aus allen Wolken als sie erfahren musste, dass der Beschuldigte, den sie für ihren Lebensgefährten hielt, erst vor wenigen Wochen eine andere Frau in Düren geheiratet hatte. Unter einem Vorwand war er erst vor kurzem bei ihr eingezogen und gemeinsam hatte man für den Folgetag den Vertrag für eine bereits besichtigte andere Wohnung gemeinsam als Mieter unterzeichnen wollen. Ihr gehört auch der Pkw, mit dem der Beschuldigte sie an der Arbeitsstelle abgesetzt hatte. Ohne ihr Wissen hatte der 20-Jährige dann ihr Auto offenbar verkaufen wollen. Dass er keine Fahrerlaubnis hat, wusste die 21-Jährige auch nicht. Und auch vom Schaden, den er mit ihrem Wagen bei einer Unfallflucht begangen hatte, hatte er ihr nicht berichtet. Doch es kam noch schlimmer für die Betrogene. Der 20-Jährige hatte sich heimlich an ihren Unterlagen bedient und Geld von ihrem Konto abgehoben.
Der nur in Teilbereichen geständige Festgenommene wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt, wo gegen die Verhängung der Untersuchungshaft beantragt wurde.
Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.
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