POL-DN: Drei Überholvorgänge - drei Verkehrsunfälle
Titz/Niederzier (ots)
Am Wochenende nahm die Polizei drei Unfälle auf, die allesamt im Zusammenhang mit missglückten Überholmanövern standen.
Ein 37-Jähriger aus Titz war am Freitag gegen 14:30 Uhr mit seinem landwirtschaftlichen Gespann auf der L 226 von Titz in Richtung Linnich unterwegs. Kurz hinter der Ortslage Gevelsdorf wollte er nach links in einen Wirtschaftsweg abbiegen und setzte hierfür nach eigenen Angaben seinen Blinker. Ein 64-jähriger Autofahrer aus Titz wollte das Gespann überholen, einen Fahrtrichtungsanzeiger habe der andere seiner Aussage nach nicht betätigt. Kurz bevor der Ältere wieder vor dem Traktor einscherte, fuhr dieser nach links und berührte den Pkw am hinteren rechten Kotflügel. Das Fahrzeug kam nach links von der Fahrbahn ab und blieb nach Überfahren eines Verkehrszeichens stehen. Beide Fahrzeugführer blieben unverletzt. Es entstand ein Sachschaden von circa 10500 Euro.
Am gleichen Tag, gegen 18:45 Uhr, beabsichtigte eine 54-jährige Frau aus Niederzier, auf der Burgstraße in Ellen nach links auf einen Parkplatz abzubiegen. Sie kündigte dies auch mittels Blinker an. Vor dem Abbiegevorgang nach links machte sie mit ihrem Pkw einen Schlenker nach rechts. Dies verstand ein nachfolgender 17-jähriger Kradfahrer offensichtlich falsch. Er setzte zum Überholen an und fuhr schließlich in die linke Seite des abbiegenden Pkw, wodurch er stürzte. Er selber blieb unverletzt, die Autofahrerin wurde mit leichten Verletzungen mit einem RTW in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 7000 Euro.
Am Sonntag ereignete sich gegen 19:35 Uhr ein weiterer Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Überholvorgang auf der L 258 zwischen Spiel und der L 241. Ein 35-jähriger Kradfahrer aus Jülich überholte einen Pkw. Hierbei geriet er zu weit nach links auf den dortigen Grünsteifen und kam infolgedessen zu Fall. Er überschlug sich und blieb im Feld liegen. Der Mann wurde mit einem RTW zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. An seinem Krad entstand ein Schaden von circa 1000 Euro. Zu einer Berührung mit dem überholten Pkw kam es nicht.
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