HZA-LÖ: Illegales Zusatzeinkommen
Lörrach (ots) - Gegen einen 39-jährigen Leistungsempfänger, welcher bei einem Freiburger Autohandel angestellt war, jedoch zeitgleich über einen Zeitraum von sechs Monaten Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezogen hatte, hat das Amtsgericht Freiburg nun mittels Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Betrugs in Höhe von 4.800 EUR verhängt. Das "Zusatzeinkommen" in Höhe von 7.780 EUR muss der Mann der Agentur für Arbeit selbstverständlich auch zurückbezahlen. ...