POL-HF: Abgabe verbotener Springmesser - Waffenbehörde informiert über Amnestie
Kreis Herford (ots) - (hd) Mit der Novellierung des Waffenrechts wurde der Umgang mit Springmessern grundsätzlich verboten. Der Begriff "Umgang" umfasst dabei das Erwerben, das Besitzen, das Führen, das Überlassen und das Verbringen. Auf eine Ausnahmeregelung können sich lediglich Personen berufen, die ein berechtigtes Interesse an der Nutzung eines Springmessers ...