POL-BOR: Kreis Borken - Allgemeine Hinweise zu Versammlungen
Kreis Borken (ots) - In der vergangenen Woche kam es in Bocholt zu einer nicht angemeldeten Versammlung. Gem. § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz ("Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmelddung durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.") leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Eine solche Anmeldung hat ...