POL-BN: 30-jähriger Radfahrer verletzt sich bei Verkehrsunfall / StVO-Novelle: Mindestabstand zu Radfahrenden
Bonn (ots) - Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020 ist nunmehr der Seitenabstand den Kraftfahrzeuge beim Überholen u.a. von Radfahrenden einhalten müssen gesetzlich geregelt. Der §5 Absatz 4 der StVO wurde entsprechend ergänzt: Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den ...