POL-WL: Gemeinsame Aktion gegen "Geisterradler"
Winsen (ots) - Radfahrende gehören zu den schwächeren Verkehrsteilnehmenden, da sie bei Zusammenstößen mit anderen Fahrzeugen weder eine Knautschzone wie Kraftfahrzeuge haben, noch wird von allen Radfahrenden immer Schutzkleidung, wie z.B. Fahrradhelme, getragen. Grundsätzlich müssen Radfahrende Radwege auf der in Fahrtrichtung rechten Seite benutzen. Eine weitere Verpflichtung für die Nutzung von Radwegen ergibt ...