POL-DO: Auch OVG bestätigt Auflagen der Polizei Dortmund
Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 1091 Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am heutigen Freitag eine Klage eines rechtsextremen Versammlungsanmelders gegen einen Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei im Eilverfahren abgewiesen. Der Anmelder hat daraufhin am Nachmittag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt. Das OVG Münster hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in vollem Umfang ...