POL-REK: Versucht, die Polizei an der Nase herumzuführen, Blutprobe -Elsdorf
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Ein 19-jähriger verursachte am Montag (25.06.) in den frühen Morgenstunden (02.55 Uhr) einen Verkehrsunfall an der Kreuzung B477/L277 in Elsdorf. Er war mit dem PKW von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Ampelmast gefahren. Nach dem Unfall hatte er selbst einen Abschleppdienst gerufen. Nach seiner späteren Einlassung wurde er von einem hinter ihm fahrenden PKW dazu genötigt schnell in den Kreuzungsbereich einzufahren. Der junge Mann fuhr mit dem PKW über die L 277 aus Richtung Elsdorf. Beim Eintreffen des Abschleppdienstes waren der 19-Jährige, sein Vater und andere Personen am Unfallort. Nachdem klar wurde, dass die Polizei zur Unfallaufnahme erscheinen wird, verließen der Sohn und die anderen Personen mit unbekanntem Ziel die Unfallörtlichkeit. Beim Eintreffen der Polizei versuchte der Vater erst die Beamten dazu zu bewegen, dass sie ihm glauben sollten, der Sohn sei zur Arbeit. Die Umstände des Unfalles und der Verdacht, dass Alkohol als Unfallursache eine Rolle spielen könnte, machte die Beamten stutzig. Sie versuchten den Aufenthaltsort des Sohnes vom Vater genauer zu erfragen. Der kannte plötzlich die Handynummer seines Sohnes nicht mehr. Als er gebeten wurde, in seinem Handy danach zu sehen, erkannten die Beamten im Display des Handys eine SMS. Der Sohn schrieb seinem Vater, dass er nun mit seinem Freund zu sich nach Hause fahren würde. Die Beamten suchten die Anschrift auf. Sie konnten den Sohn und dessen Freund in einem Auto antreffen. Beide standen unter Alkoholeinwirkung. Der Sohn, der seine Unfallbeteiligung als Fahrer zugab, hatte seinen Vater zum Unfallort gerufen. Er und seine Freunde waren mit dem Fahrzeug des Vaters vom Unfallort weggefahren, um ihren Alkoholgenuss zu verbergen. Aufgrund der leichten Verletzungen am Körper konnte der 19 Jahre alte Mann als Fahrer festgestellt werden. Die Hosenträgergurte hatten entsprechende Unfallspuren hinterlassen. Dem Unfallfahrer wurde eine Blutprobe (0,64 Promille) entnommen und der Führerschein sichergestellt. Der Begleiter machte ebenfalls einen Atemalkoholtest (0,60 Promille) und bekommt eine Anzeige, dem ein Bußgeld und ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle folgen wird. Der Gesamtschaden beträgt mindestens 5000 EUR.
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