POL-REK: Cannabisgroßplantage entdeckt - Kerpen-Horrem
Kerpen-Horrem (ots)
Ermittler der Kriminalkommissariats 31 haben am Montag (14. Januar) in einem Einfamilienhaus in Kerpen-Horrem eine Cannabisplantage mit rund 350 Cannabispflanzen hochgenommen. Die Beamten nahmen zwei Tatverdächtige vorläufig fest.
Mitte Dezember waren die Kriminalbeamten auf die Spur des 46-jährigen Täters aus Bergheim gestoßen. Weitere Ermittlungen führten zu dem Haus in Kerpen-Horrem und zur Identität des 45-jährigen ebenfalls aus Bergheim stammenden Mittäters. Am Montag schlugen die Ermittler zu. Zeitgleich durchsuchten zwölf Beamte und ein Rauschgiftspürhund drei Gebäude in Bergheim und das Haus in Kerpen-Horrem. Während die Durchsuchungen in Bergheim erfolglos verliefen, stießen die Ermittler im Einfamilienhaus in Kerpen hinter einer getarnten Kellertür auf eine circa 25 Quadratmeter große Cannabisplantage. Die rund 350 in Pflanzenregalen aufgestellten Cannabispflanzen wurden durch eine professionelle Wasser- und Düngerversorgung und ein Entlüftungssystem gepflegt. Mehr als 20 Wärmelampen sorgten für die notwendige Wärme. Den Strom für die 400-Watt-Lampen hatten die Täter vor dem Stromzähler abgezweigt. 18 Kilogramm bereits zerkleinerte Cannabispflanzen lagerten zum Trocknen in einem Raum im Dachgeschoss, dessen Zugang durch ein Bild verdeckt war. In einem weiteren Raum fanden die Ermittler zehn zwei Meter hohe Mutterpflanzen zur Aufzucht von so genannten Stecklingen, um neue Cannabispflanzen aufzuziehen. Die Polizei stellte die Cannabispflanzen und alle Gegenstände der Plantage sicher. Die Cannabispflanzen werden nach Erstellung eines Gutachtens vernichtet. Die Wärmelampen, Transformatoren, die Bewässerungsanlage und die Pflanzenkübel sollen einem zoologischen Garten zur Verfügung gestellt werden. Die beiden geständigen Tatverdächtigen, die bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten sind, wurden nach ihren Vernehmungen wegen fehlender Haftgründe wieder entlassen. Gegen sie wird wegen Anbau und Handel mit Cannabis in nicht geringen Mengen ermittelt. Das Betäubungsmittelgesetz sieht für diese Straftat eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor. Die Ermittlungen dauern an.
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