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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 17-jähriger nach Ladendiebstahl in Untersuchungshaft

Wesseling (ots)

Am Dienstag (01. Juli, 13:00 Uhr) versuchte ein 17-jähriger einen Ladendiebstahl in einem Getränkemarkt in Wesseling auf dem Kronenweg. Die Verkäuferin erwischte ihn und verständigte die Polizei. Der Jugendliche kam auf Antrag des "Staatsanwalts für den Ort" in Untersuchungshaft.

Der Jugendliche packte zur Tatzeit Lebensmittel und Getränke in seinen Rucksack. Dies fiel der 22-jährigen Verkäuferin auf. Sie ließ sich an der Kasse den Rucksack zeigen. Der Jugendliche bedrohte die Frau mit den Worten: "Dich mache ich noch kalt!" Die Frau verständigte die Polizei. Die Beamten fanden in der Jacke des Jugendlichen noch weiteres Diebesgut. Der junge Mann wurde festgenommen und dem Regionalkommissariat Brühl überstellt. Dort lagen weitere Ermittlungsverfahren gegen ihn vor. Der zuständige Sachbearbeiter ermittelte gegen ihn unter anderem wegen gemeinschaftlichen Raubes, Fahrraddiebstählen, weiteren Ladendiebstählen und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Außerdem konnte ihm nachgewiesen werden, dass er versuchte, eine bei einem Raub am 09. Juni in Wesseling entwendete Debitkarte an einem Geldautomaten einzusetzen. Der 17-jährige ist ohne festen Wohnsitz und familiärer Bindung. Er hat kein Einkommen und bestreitet seinen Lebensunterhalt und den Drogenkonsum durch die unter anderem den bereits aufgeführten Straftaten.

Auf Antrag des "Staatsanwalts für den Ort" wurde der Jugendliche dem Amtsrichter in Brühl vorgeführt. Der erließ Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Seit dem 01. Juli gibt es in den Amtsgerichtsbereichen den "Staatsanwalt für den Ort". Hierdurch ist eine möglichst schnelle Bearbeitung der Strafverfahren für Jugendliche und Heranwachsende sichergestellt. Dem Prinzip, dass gerichtliche Maßnahmen (Untersuchungshaft, Strafe) möglichst bald den Straftaten folgen und somit eine abschreckende Wirkungen erzielen sollen, wird damit Rechnung getragen. Für die Amtsgerichtsbereiche Bergheim, Kerpen und Brühl im Rhein-Erft-Kreis gibt es jeweils einen Staatsanwalt.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: dez3.bm@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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