POL-REK: Auf schnee- und eisglatten Straßen zu schnell unterwegs - Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Drei Verkehrsunfälle auf schnee- und eisglatten Fahrbahnen registrierte die Polizei im Rhein-Erft-Kreis am Mittwochmorgen (03. Dezember). Es blieb glücklicherweise bei Sachschäden.
Bei allen drei Verkehrsunfällen, die sich auf der Kieswerkstraße in Frechen, der Kölnstraße in Kerpen-Manheim und in Elsdorf-Heppendorf auf der Widdendorfer Straße ereigneten, rutschen die betroffenen Autofahrer mit ihrem Fahrzeug von der Straße. Es entstand Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro.
Die Polizei empfiehlt: Zum Fahrverhalten/zur Sensibilität:
Rechnen Sie mit Glatteis bei Temperaturen unter plus vier Grad Celsius (an besonderen Örtlichkeiten tritt Frost schneller auf: auf Brücken, unter Unterführungen, am Rand von Waldschneisen, dort, wo Wind über die Fahrbahn geleitet wird, im freien Feld)
Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, insbesondere bei Nebel heißt es runter vom Gas
Fahren Sie vorausschauend und beobachten Sie besonders die Fahrbahnoberfläche
Überprüfen Sie gegebenenfalls die Fahrbahn durch vorsichtiges Probebremsen
Zur Fahrzeugausrüstung:
Machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest
Fahren Sie mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen, dies bringt ein deutliches Sicherheitsplus auf den glatten Straßen
Achten Sie auf eine vollständige, gut funktionierende Beleuchtung
Und für Fußgänger gilt jetzt:
Helle Kleidung tragen, damit man früh erkannt wird. Eltern sollten auch auf ihre Kinder achten. Personen mit dunkler Kleidung sind auf rund 25 Meter Entfernung erkennbar. Schon helle Kleidung verbessert die Erkennbarkeit auf etwa 90 Meter. Die Polizei empfiehlt für Kinder Reflektoren an Schulranzen und Kleidung. Damit verbessert sich die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich auf rund 150 Meter.
Nach der gängigen Rechtsprechung besteht kein genereller Anspruch auf stets gestreute Landstraßen! Die Straßenmeistereien haben zwar vorgesorgt, aber nicht immer gelingt es, die über 600 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Rhein-Erft-Kreis schnee- und eisfrei zu halten.
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
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