POL-REK: Radfahrerin leicht verletzt - Scheiben vereist - Brühl
Brühl (ots)
Bei einem Verkehrsunfall am Mittwoch (28. Januar, 07:25 Uhr) am Kreisverkehr Bonnstraße/Otto-Wels-Straße (K 7) wurde eine 14-jährige Radfahrerin leicht verletzt.
Die Radfahrerin fuhr auf dem Radweg der Bonnstraße aus Richtung Schwadorf kommend. Als sie den Kreisverkehr passieren wollte, wurde sie von einer 22-jährigen PKW-Fahrerin übersehen, die die Otto-Wels-Straße, aus Richtung Alte Bonnstraße kommend, befuhr. Durch den Zusammenstoß stürzte die 14-Jährige auf die Motorhaube des PKW. Sie verletzte sich leicht und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizisten fest, dass die 22-Jährige die vereisten Scheiben an ihrem PKW nicht komplett frei gekratzt hatte.
Präventionshinweis: Es reicht nicht aus, die Frontscheibe nur notdürftig zu enteisen. Es muss mindestens der Bereich der Scheibenwischer frei sein. Auch die Seitenfenster müssen frei sein. Es reicht nicht aus, hier nur ein Loch freizumachen. Die Heckscheibe kann zu bleiben, wenn die Sicht nach hinten durch einen rechten Außenspiegel gewährleistet ist. "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht ........... nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird", sagt § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung.
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