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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Bus rutschte auf glatter Fahrbahn gegen Auto

Frechen (ots)

Am Donnerstag (12. Februar) ereignete sich auf der Dürener Straße ein Verkehrsunfall zwischen einem Bus und einem Auto.

Der 63-jährige Busfahrer befuhr die Günter-Wiebke-Straße und wollte auf die Dürener Straße einfahren. Der 83-jährige Unfallgeschädigte befuhr die Dürener Straße aus Richtung Habbelrath kommend in Richtung Frechen. Der Busfahrer wollte seinen Bus abbremsen, um dem Auto die Vorfahrt zu ermöglichen. Überrascht vom Glatteis rutschte er in die Dürener Straße und prallte gegen das Auto des Mannes. Beide Fahrzeugführer blieben unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand mittlerer Sachschaden.

Präventionshinweise:

Im Winter auf den Straßen im Rhein-Erft-Kreis Die Polizei rät zur Vorsorge

November, Dezember, Januar und teilweise auch der Februar zählen regelmäßig zu den unfallträchtigsten Monaten im Kalenderjahr. Dies kommt nicht von ungefähr. Dunkelheit, Glatteis, nasse und rutschige Fahrbahnen und Nebel sorgen für schwierige Verhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer.

Wer dann nicht seine Geschwindigkeit anpasst und gerüstet ist, bezahlt dies häufig mit einem Unfall. Deshalb heißt es aufmerksam sein und vorsorgen.

Die Polizei empfiehlt: Zum Fahrverhalten/zur Sensibilität: • Rechnen Sie mit Glatteis bei Temperaturen unter plus vier Grad Celsius (an besonderen Örtlichkeiten tritt Frost schneller auf: auf Brücken, unter Unterführungen, am Rand von Waldschneisen, dort, wo Wind über die Fahrbahn geleitet wird, im freien Feld) • passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, insbesondere bei Nebel heißt es runter vom Gas • fahren Sie vorausschauend und beobachten Sie besonders die Fahrbahnoberfläche • überprüfen Sie gegebenenfalls die Fahrbahn durch vorsichtiges Probebremsen

zur Fahrzeugausrüstung: • machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest • fahren Sie mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen, dies bringt ein deutliches Sicherheitsplus auf den glatten Straßen • achten Sie auf eine vollständige, gut funktionierende Beleuchtung

Übrigens, nach der gängigen Rechtsprechung besteht kein genereller Anspruch auf stets gestreute Landstraßen! Die Straßenmeistereien haben zwar vorgesorgt, aber nicht immer gelingt es, die über 600 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Rhein-Erft-Kreis schnee- und eisfrei zu halten.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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