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POL-REK: Bürger in Bergheim lassen keinen im Stich

Bergheim (ots)

Am Dienstag (03. März) um 14.10 Uhr unterband ein 50-jähriger Elsdorfer auf der Beisselstraße Angriffe auf eine Frau durch ihren Lebensgefährten. Der Peiniger trat mit den beschuhten Füßen nach der Frau. Der beherzt eingreifende Zeuge schlug den Mann zunächst in die Flucht und verfolgte ihn anschließend.

Auf der Beisselstraße kam es nach der Beobachtung des Zeugen zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem Mann und einer Frau. Diese endete damit, dass der Mann die Frau mit ihrem Schal gegen einen PKW drückte. Gleichzeitig trat er gegen die Beine der Frau. Der Zeuge trennte die Beiden. Der Gewalttäter flüchtete sofort in Richtung Erftpassage. Dort stürzte er. Der 50-Jährige schnappte sich den Mann (einen 44-Jährigen Bergheimer) und hielt ihn fest. Dabei wurde er unterstützt von einem weiteren 47-jährigen Mann aus Elsdorf. Die Polizei wurde anschließend von einem dort ansässigen Geschäftsinhaber über Notruf verständigt.

Die leicht verletzte Frau wollte sich selbständig in ärztliche Behandlung begeben. Dem Mann wurde ein zehntätiges Rückkehrverbot in die gemeinsame Wohnung auferlegt, das von der Polizei überwacht wird außerdem erhielt er eine Strafanzeige.

Den Zeugen, die weitere Verletzungen verhinderten, gebührt Anerkennung für ihr vorbildliches Verhalten!

Die "Festnahme" des Täters durch die Zeugen ist rechtlich abgesichert. Sie kann von "Jedermann" vorgenommenen werden, wenn "Jedermann" den Täter auf frischer Tat entdeckt. Das erlaubt die Strafprozessordnung. Die Verfolgung eines Täters und dessen Festhalten sollten Zeugen allerdings nur unter Beachtung einer genauen Gefahreneinschätzung vornehmen.

In diesem Fall ist es gut gegangen und den Beteiligten sei an dieser Stelle nochmals gedankt.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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