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POL-REK: Betrügerische Dachdeckerarbeiten

Kerpen (ots)

Am Montag (16. März) meldeten sich bei einem 62-jährigen Hausbesitzer auf dem Buirer Weg zwei angebliche Dachdecker. Von Dacharbeiten am Nachbarhaus aus hätte man eine undichte Stelle in der Isolierung an seinem Kamin festgestellt. Nach "vorgegaukelten" Reparaturarbeiten forderten sie den Lohn ein.

Ein 32-Jähriger und ein 24-Jähriger entdeckten angeblich bei Dachdeckerarbeiten auf dem Nachbarhaus eine undichte Stelle der Dachisolierung im Bereich des Kamins. Sie telefonierten mit dem Hausbesitzer. Dieser einigte sich mit den "falschen" Dachdeckern. Falls die Reparatur wichtig sei, solle sie ausgeführt werden. Eine Zeugin beobachtete, dass die beiden Tatverdächtigen zwar kurz auf dem Dach gewesen seien. Reparaturarbeiten habe sie jedoch nicht wahrnehmen können. Gegen Nachmittag erschienen sie beim Hausbesitzer und forderten ihren Lohn ein. Als die Polizei angefordert wurde sagten die Arbeiter aus, dass sie umsonst gearbeitet hätten. Er müsse doch nichts zahlen. Die angeforderte Polizei ermittelte, dass die Reparatur nicht durchgeführt wurde. Beide Tatverdächtigen waren mit einer Reisegewerbekarte unterwegs. Sie war ausgestellt für "Garten- und Landschaftsbau, Reinigungen mit Dampfstrahl und Hochdruckgeräten". Während den Ermittlungen erschien ein weiterer Geschädigter. Er berichtete, dass auch er von den Beiden betrogen worden sei. Angeblich waren lose Dachpfannen neu geklammert worden. Hierfür habe man 322,- Euro verlangt. Die Ermittlungen beim Regionalkommissariat Kerpen dauern an.

Präventionshinweise: • Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. • Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners. • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren. • Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einen späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. • Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende "Hinweise" (Beispiel: "Dieses Angebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen. Lassen Sie sich auch bei forsch auftretenden Fremden nicht ins Bockshorn jagen!

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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