POL-REK: Jugendliche bei Verkehrsunfall leicht verletzt - Brühl
Brühl (ots)
Ein Autofahrer stieß am Donnerstagabend (28. Mai) an der Kreuzung Kaiserstraße / Römerstraße mit einer 14-jährigen Fahrradfahrerin zusammen. Der Autofahrer stieg aus und erkundigte sich bei dem Mädchen, ob sie verletzt sei oder er die Polizei rufen solle. Als die 14-Jährige beides verneinte, fuhr der Mann weiter. Nun ermittelt die Polizei wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Der Verkehrsunfall ereignete sich gegen 18.20 Uhr. Die 14-Jährige wollte auf der Kaiserstraße geradeaus über die Kreuzung in Richtung Leipziger Straße fahren, während der Autofahrer von der Kaiserstraße nach rechts auf die Römerstraße in Richtung Hürth abbog. Die Jugendliche stürzte durch den Zusammenstoß und verletzte sich leicht. Das Schutzblech ihres Fahrrades war verbogen. Der Autofahrer bot dem Mädchen während ihres Gesprächs außerdem an, sich bei einer bevorstehenden Veranstaltung in Brühl an ihn wenden zu können, falls doch noch etwas sei. Dann fuhr er in Richtung Hürth davon. Die Jugendliche fuhr mit ihrem Rad nach Hause. Ihre Mutter informierte die Polizei. Die Ermittler des Verkehrskommissariats identifizierten heute Vormittag den 37-jährigen Autofahrer.
Die Polizei rät: Bei Verkehrsunfällen, an denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, sollten Unfallbeteiligte immer die Polizei rufen, auch wenn die Kinder und Jugendlichen angeben nicht verletzt zu sein. Nur so kann man sicher ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht ausschließen.
In den vergangenen Wochen passierten im Rhein-Erft-Kreis eine Reihe vergleichbarer Verkehrsunfälle. In allen Fällen ermittelte die Polizei gegen die Autofahrerinnen und -fahrer wegen Verkehrsunfallflucht.
Staatsanwaltschaft und Gericht werden im vorliegenden Fall entscheiden müssen, ob es zu einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort kommen wird.
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