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POL-REK: 15 Blutproben am Wochenende - Rhein-Erft-Kreis

Rhein-Erft-Kreis (ots)

15 Blutproben und sechs Führerscheinsicherstellungen sind die Bilanz des vergangenen Wochenendes (10. bis 12. Juli).

Siebenmal gingen den Beamten Autofahrer auf den Straßen des Rhein-Erft-Kreises ins Netz, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Drogen konsumiert haben. Neun Autofahrer hatten zu tief ins Glas geschaut. Bei vier Verkehrsunfällen am Wochenende war Alkohol im Spiel (Siehe Pressemeldungen v. 12. Juli).

Am Freitagabend (10.Juli) kontrollierten Beamte auf der Straße Am Mühlenberg einen 61-jährigen Fahrer eines Geländewagens. In der Atemluft des Mannes rochen sie Alkohol. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille. Der 61-Jährige musste zur Blutprobe. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

In Hürth-Efferen geriet am frühen Sonntagmorgen (12. Juli) ein 23-jähriger Autofahrer auf der Bachstraße in eine Verkehrskontrolle. Seine Pupillen reagierten auffällig. Der Autofahrer zitterte. Ein Drogentest reagierte positiv. Der 23-Jährige musste zur Blutprobe mit zur Polizeiwache Hürth.

Wenig später fuhr ein 46-jähriger Fahrer eines Fiat in Frechen auf der Aachener Straße in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Die Beamten rochen Alkohol in der Atemluft des Mannes. Ein Atmalkoholtest zeigte einen Wert von 1,1 Promille an. Dem 46-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.

Um 03.35 Uhr fiel ein 23-jähriger Autofahrer in Kerpen auf der Kölner Straße auf. Die Beamten hielten den Mann an und stellten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein Atemalkoholtest zeigte 1,4 Promille. Der 23-Jährige begleitete die Polizisten zur Polizeiwache, wo ihm eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt wurde.

Für die Betroffen bedeutet das: Sie müssen mit bis zu 7 Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg rechnen. Im Falle eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss können sie den Versicherungsschutz verlieren und müssen für den Schaden selbst aufkommen. Der Führerschein ist für lange Zeig weg. In einigen Fällen muss die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist neu erworben werden. Für einige führt der Weg zum Führerschein nur über die medizinisch-psychologische Untersuchung. Hinzu kommen saftige Geldbußen oder Geldstrafen.

Die Polizei wird die Alkohol- und Drogenkontrollen in den kommenden Wochen und Monaten konsequent fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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