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POL-REK: Auf die Fahrbahn gelaufen - Wesseling/Kerpen

Wesseling / Kerpen (ots)

Bei zwei Verkehrsunfällen, die sich am Mittwoch (19. August) in Wesseling und Kerpen ereigneten, wurden zwei vier und acht Jahre alte Kinder leicht verletzt. Die Kinder überquerten die Straße und liefen vor ein Auto.

In Wesseling fuhr gegen 15.50 Uhr ein 43-jähriger Autofahrer auf dem Nelkenweg in Richtung Entenfangstraße, als plötzlich ein vierjähriger Junge aus einer Stichstraße auf die Straße lief. Trotz einer Vollbremsung konnte der 43-Jährige den Zusammenstoß nicht verhindern. Das Kind prallte gegen das Auto und stürzte auf die Fahrbahn. Ein Rettungswagen brachte den Jungen in ein Krankenhaus, das er nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnte. Die Mutter hatte ihren Sohn unmittelbar vor dem Unfall aus einem an der Stichstraße liegenden Kindergarten abgeholt.

Gegen 18.15 Uhr wollte in Kerpen ein achtjähriger Junge die Gymnicher Straße an der Kreuzung Galgenbachstraße / Katterfortstraße überqueren. Dabei achtete er nicht auf eine 34-jährige Frau, die mit ihrem Auto auf der Gymnicher Straße in Richtung Heerstraße unterwegs war. Er prallte gegen die Motorhaube und fiel auf die Straße. Der Achtjährige rappelte sich auf, nannte der Autofahrerin seinen Namen, sein Alter und die Straße, in der er wohnt, und rannte in Richtung Katterforststraße davon. Während der Unfallaufnahme durch die Polizei kam er in Begleitung seiner Mutter zur Unfallstelle zurück. Der Achtjährige erlitt leichte Verletzungen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Kinder durch ihr eigenes Verhalten bei einem Verkehrsunfall verletzt werden.

Jeder weiß, dass das Verhalten der Kinder sehr stark von den Eltern/den Vorbildern geprägt wird. Deshalb appelliert die Polizei:

"Liebe Eltern und Großeltern, wenn Sie mit ihren Kindern und Enkelkindern im Straßenverkehr unterwegs sind, seien Sie Vorbild! Verhalten Sie sich als Fußgänger verkehrsgerecht. Halten Sie nicht im Haltverbot, fahren Sie nicht zu schnell und rechnen Sie immer mit plötzlichem Fehlverhalten von Kindern. Verhalten Sie sich bereits richtig, dann sind wir auf dem richtigen (Schul-) Weg!"

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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