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POL-REK: Glätte ist keine Unfallursache!

Pulheim (ots)

Ein 30-jähriger Pulheimer rutschte am Donnerstag (07. Januar) auf glatter Fahrbahn in einen Kreuzungsbereich. Es kam zum Zusammenstoß mit einem bevorrechtigten Omnibus. Es blieb bei Sachschaden aber...

Der Unfall ereignete sich an der Kreuzung Manstedener Straße / An der Hülle um 15.25 Uhr. Der PKW-Fahrer war mit Sommerreifen auf der Straße "An der Hülle" unterwegs. Als er an der Manstedener Straße anhalten wollte, rutschte sein Fahrzeug in den Kreuzungsbereich. Die Polizeibeamten hielten in der Unfallanzeige als Ursachen fest: fehlerhafte Bereifung (Sommerreifen) und nicht angepasste Geschwindigkeit bei Straßenglätte! Der Gesamtsachschaden beträgt mehr als 2.500 Euro. Das Bußgeld, festgelegt durch die Bußgeldbehörde, wegen der vorgeworfenen Unfallursachen, trägt der Unfallverursacher in jedem Fall selbst, weil er für sein Fehlverhalten verantwortlich ist und nicht die Glätte!

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


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