POL-REK: Betrüger hatten es auf ältere Menschen abgesehen - Frechen/Bergheim/Hürth
Frechen - Bergheim - Hürth (ots)
Auf einen so genannten Enkeltrick sollte eine 87-jährige Frau aus Frechen am Mittwochnachmittag (03. November) hereinfallen. In Hürth und Bergheim versprach ein Anrufer einer angeblichen Anwaltskanzlei älteren Menschen einen Gewinn unter der Voraussetzung, dass sie vorher eine Kaution zahlen.
Am Mittwochnachmittag um 15.30 Uhr klingelte bei der 87-jährigen schwerhörigen Frau in Frechen das Telefon. Die Anruferin stellte sich als ihre Tochter vor, die dringend einen fünfstelligen Eurobetrag bräuchte. Ihre Kinder würden, solange sie das Geld nicht hätte, in der Sparkasse festgehalten. Ein Freund würde das Geld gleich abholen. Ehe sich die Dame orientieren konnte, klingelte es an der Haustür. Ein Mann stellte sich als "Rudi" und Bekannter ihrer Tochter vor. Er wolle das Geld für die Enkelkinder abholen. Als ein Nachbar hinzu kam, nahm der vermeintliche Bekannte durch den Garten Reißaus. Der flüchtige Mann hat einen dunklen Hauttyp und ist dick.
Natürlich war es nicht die echte Tochter, die angerufen hatte.
Fast zur selben Zeit meldete sich eine Frau am Telefon einer 70-jährigen Frau in Bergheim-Quadrath. Sie stellte sich als Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltpraxis Hein und Partner aus Berlin vor und wollte ihr eine freudige Nachricht überbringen: Sie habe 49.000 Euro gewonnen. Doch vorher müsse sie eine Kaution in dreistelliger Höhe über Western Union einzahlen. Das Geld würden zwei Mitarbeiter der Kanzlei am Abend vor einem Geldinstitut entgegennehmen. Die 70-Jährige informierte die Polizei.
Der Sachverhalt wiederholte sich am Donnerstagmorgen (04. November) bei einem 65-jährigen Mann aus Hürth. Dort klingelte das Telefon um 09:20 Uhr. Der angebliche Mitarbeiter der Kanzlei eröffnete ihm, dass er an einem Preisausschreiben teilgenommen und 49.000 Euro gewonnen habe. Damit der Gewinn ausgezahlt werden könne und um sicher zu gehen, dass das Geld an den richtigen ausgezahlt werde, solle er vorab zu einer Bank gehen und einen geringen Prozentsatz der Gewinnsumme über Western Union einzahlen. Der 65-Jährige, der an keinem Preissauschreiben teilgenommen hatte, war misstrauisch und rief unter der angezeigten Telefonnummer zurück. Dort meldete sich die angebliche Rechtsanwaltskanzlei und beteuerte unter Hinweis auf die Seriosität einer Kanzlei, dass alles mit rechten Dingen zugehe. Doch 65-Jährige ließ sich nicht beirren und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Das Kriminalkommissariat 21 hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Ermittler vermuten, dass es sich bei der Telefonnummer um einen Anschluss mit einer ortsungebundenen Vorwahl handelt, den die angebliche Kanzlei von einem Dienstanbieter angemietet hat. So kann auf der einen Seite die wahre Identität des Anrufers verschleiert werden. Auf der anderen Seite wird die Möglichkeit eines Rückrufs eingeräumt, um misstrauischen "Kunden" vorzugaukeln, dass die Kanzlei tatsächlich existiert und ein Gewinn trotz aller Ungereimtheiten doch möglich scheint.
Die Polizei rät:
Lassen Sie die Finger von angeblichen Gewinnen, wo Sie zuerst etwas bezahlen müssen, bevor sie ihren angeblichen Gewinn erhalten zu können.
Folgende Ratschläge bewahren Sie davor, Opfer eines Enkeltricks zu werden:
Ganz wichtig ist es immer festzustellen, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um denjenigen handelt, der er vorgibt zu sein!
Sprechen Sie den Anrufer nicht mit einem Namen an. Fragen Sie immer nach dem Namen des Anrufers. Erzählen Sie dem Anrufer nichts über ihr privates Umfeld. Stellen Sie dem Anrufer Fragen, die nur durch die echte Person beantwortet werden können. Rufen Sie denjenigen, der der Anrufer vorgibt zu sein, unter einer Ihnen bekannten Telefonnummer zurück, um sicher zu gehen, dass es sich tatsächlich um den Verwandten oder Bekannten handelt, der angerufen hat. Gehen Sie nicht auf die Forderung des Anrufers ein. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Sagen Sie auf keinen Fall, dass Sie Wertsachen zu Hause haben. Informieren Sie eine Vertrauensperson. Übergeben Sie nie Geld an der Haustür an einen Unbekannten. Lassen Sie keine fremde Person in Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Informieren Sie die Polizei.
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