POL-REK: Räuber überfiel 71-Jährigen
Pulheim (ots)
Zunächst wollte ein Mann zwei Euro für eine Parkuhr gewechselt haben. Er kam ein zweites Mal und raubte dem zuvor hilfsbereiten Mann die Geldbörse. Das Opfer nahm die Verfolgung auf und verletzte sich.
Erst erschien es ein normaler Geldwechselvorgang gewesen zu sein. Der 71-Jährige wurde am Dienstag (09. November) um 10:15 Uhr auf der Worringer Straße von einem Mann angesprochen, ob er ihm Geld wechseln könne. Der 71-Jährige kam der Bitte nach und steckte anschließend die Geldbörse wieder ein.
Kurze Zeit später kam der "Parker" zurück. Er bat wieder darum, Geld gewechselt zu bekommen. Der 71-Jährige holte die Geldbörse wieder hervor und bekam in diesem Moment einen Faustschlag in Richtung seines Gesichts. Er konnte ausweichen. Der Täter entriss ihm dennoch die Geldbörse und floh in Richtung eines offensichtlich mit laufenden Motor bereitstehenden Fahrzeugs eines Mittäters. Das Opfer mobilisierte nach eigenen Angaben alle seine Kräfte und folgte überraschend schnell bis zum Fluchtfahrzeug, um den Arm des bereits auf dem Beifahrersitz befindlichen Räubers zu erfassen. Der Fahrer des Fahrzeug gab Vollgas und der 71-Jährige wurde aus dem Fahrzeug heraus auf die Fahrbahn geschleudert. Er landete rücklings auf dem Gehweg. Ein PKW-Fahrer (Zeuge), ebenfalls 71 Jahre alt, nahm mit seinem Auto die Verfolgung des Fluchtfahrzeugs auf. Als er sich sicher war, das Kennzeichen des Fahrzeugs genau abgelesen zu haben, fuhr er zurück zum Tatort. Das Raubopfer hatte sich bereits entfernt und, wie sich später herausstellte, zur Polizeiwache begeben, um dort Anzeige zu erstatten. Der Zeuge setzte sich dennoch vorbildlich telefonisch mit der Polizei in Verbindung. Aufgrund des Kennzeichens konnte der Fahrzeughalter des flüchtigen Fahrzeugs ermittelt werden. An dessen Anschrift im Ruhrgebiet konnte er nicht angetroffen werden. Er gilt dort als unbekannt verzogen. Die Ermittlungen durch das Regionalkommissariat Bergheim dauern an.
Das Raubopfer hatte Schmerzen im Rückenbereich wollte sich selbst bei Bedarf in ärztliche Behandlung begeben.
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