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POL-REK: Gutes Zeugenverhalten: Taschendiebinnen gefasst

Hürth (ots)

Die beiden Diebinnen (36 und 17 Jahre) haben keinen festen Wohnsitz und werden per Aufenthaltsermittlungen gesucht. Von "reisenden" Taschendiebinnen wird ausgegangen.

"Zwei über die Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens hinaus bekannte Taschendiebinnen konnten gestern im Hürth Park festgenommen werden. Sie werden heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln dem Haftrichter vorgeführt," teilte der Leiter des Regionalkommissariats Brühl, Erster Kriminalhauptkommissar Matthias Printz, der Polizeipressestelle mit und fügte hinzu: "Offensichtlich verhielt sich eine Zeugin und die Geschädigte besonders vorbildlich."

Am Freitagnachmittag (25. November) um 16:10 Uhr herrschte typisches Gedränge in einem Bekleidungsgeschäft im Hürth Park. Ein Zeugin sah, wie einer Frau mit Kinderwagen die Geldbörse gestohlen wird. Sie schrie auf, die Geschädigte bemerkte den Vorgang. Die beiden verdächtigen Frauen ließen die Beute zurück und flüchteten. Zwei Polizeibeamte aus Köln, die zufällig in der Nähe waren, nahmen die Verfolgung auf und stellten die beiden bulgarischen Frauen. Eine von ihnen spricht kein Deutsch. Ihre Personalienüberprüfungen gestalteten sich schwierig. Angegebene Wohnanschriften in Berlin sind Scheinadressen. Während der Personalienüberprüfung meldet sich bereits aus Hamburg ein Rechtsanwalt, obwohl er nicht von den Frauen verständigt wird. Die Polizei geht davon aus, dass weitere Taschendiebe (sie arbeiten mindestens zu dritt) die Festnahme beobachteten und den Anwalt verständigten. Ob die angeblich 17-Jährige nicht doch älter ist, ist anhand der vorhandenen Papier noch nicht zu klären. Die Ermittlungen dauern an.

Der Staatsanwalt stellte aufgrund vorliegender Haftgründe (zumindest Fluchtgefahr) den Antrag auf Untersuchungshaftbefehls. Die Frauen werden heute dem Haftrichter vorgeführt.

Präventionshinweise:

Achten Sie überall im Gedränge auf Ihr Hab und Gut. Tragen Sie Geld und Wertsachen eng am Körper. Lassen Sie Taschen nie unbeobachtet. Nehmen Sie nur soviel Geld mit, wie Sie wirklich ausgeben wollen. Verfolgen Sie unser Pressemeldungen auf unserer Homepage, darin wird häufig auf Vorgehensweisen der Täter hingewiesen und wie Sie sich darauf einstellen sollten:

www.polizei-nrw.de/rhrein-erft-kreis

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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