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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Zwei Täter bei Einbrüchen überrascht

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Sieben Einbrüche wurden am Dienstag (07. Dezember) angezeigt. In zwei Fällen flüchteten die Täter vor den Hausbewohnern.

In Frechen schlief ein 38-jähriger Mann in seinem unbeleuchteten Reihenhaus in der Sandstraße im Wohnzimmer. Um 17.40 Uhr wurde er wach und bemerkte einen Unbekannten, der von außen an seiner Terrassentür hantierte. Der Einbrecher flüchtete, als er ihn entdeckte. Der Flüchtige ist zwischen 20 und 30 Jahre alt, trug dunkle Kleidung und eine dunkle Mütze.

Ähnlich erging es einem 68-Jährigen aus Hürth, der in der Straße An der Bauerbank wohnt. Als er um 12.30 Uhr in sein Haus zurückkehrte, störte er den Einbrecher. Der hatte die Scheibe des Wintergartens eingeschlagen und die Wohnzimmerschränke durchwühlt. Der Täter stand noch im Garten und flüchtete, als der Bewohner ihn ansprach. Der Einbrecher ist zirka 180 Zentimeter groß, um die 30 Jahre alt und war komplett dunkel gekleidet. Er hatte eine dunkle Tasche bei sich.

In Pulheim verschafften sich Unbekannte Zugang zu zwei Häusern am Pletschmühlenweg und an der Peter-Wolff-Straße. Sie suchten nach Wertsachen. Was in diesen beiden Fällen genau entwendet wurde, steht noch nicht fest. Der Versuch, die Terrassentür eines Hauses an der Heinrich-Hertz-Straße aufzuhebeln, misslang.

In Bedburg durchsuchten Unbekannte sämtliche Räume eines an der Theodor-Heuss-Straße gelegenen Hauses. Was sie erbeuteten, wird geprüft.

In Wesseling wurde nachts die Terrassentür eines Hauses an der Entenfangstraße aufgehebelt. Unbemerkt von den schlafenden Hausbewohnern öffneten die Täter im Erdgeschoss Schränke und stahlen aus einer Geldbörse Bargeld.

Hinweise auf die Täter erbittet das Kriminalkommissariat 31 unter der Telefonnummer 02233/52-0.

Tipps zum Schutz vor Wohnungseinbruch:

Sichern Sie Ihre Fenster und Terrassentüren gegen das herkömmliche Aufhebeln (über 90 % aller Fälle!!!) zusätzlich durch geprüfte Schlösser oder andere Verriegelungen, zum Beispiel mit Pilzkopfbeschlag. Das Nachrüsten richtet sich nach der DIN 18104, und sollte nur mit Produkten erfolgen, die nach DIN oder VdS geprüft sind. Listen dieser Produkte können bei der Kriminalpolizeilichen Beratung angefordert werden. Wichtig hierbei ist auch die Montage. Ein gutes Schloss ist nur dann ein gutes Schloss, wenn es auch ausreichend fest am Element befestigt ist.

Schließen Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung immer Fenster und Türen ab.

Auch nachts, wenn man zu Hause ist, sollten alle Fenster geschlossen, die Rollläden heruntergelassen und die Haustür abgeschlossen werden.

Nehmen Sie Einfluss auf den Entschluss des Täters. Erwecken Sie den Eindruck, dass Ihr Haus bewohnt ist, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Setzen Sie Schaltuhren zwischen Steckdose und Lampen oder auch zwischen Steckdose und Radio oder Fernseher.

Beobachten Sie ihr Wohnumfeld und sprechen Sie Fremde mit den Worten: "Kann ich Ihnen helfen" an, oder zeigen Sie sich dem Fremden und beobachten ihn. Der Täter fühlt sich entdeckt und verlässt die Örtlichkeit.

Verständigen Sie bei verdächtigen Beobachtungen immer die Polizei.

Neben technischen Sicherungen sind gute nachbarschaftliche Beziehungen wichtige Voraussetzungen. Sprechen Sie sich mit ihren Nachbarn ab. Tauschen Sie die Telefonnummern aus. Informieren Sie sich auch gegenseitig über Abwesenheitszeiten.

Wichtig, immer wenn es um neue Fenster geht: Herkömmliche Fenster und Fenstertüren bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Einbrecher. Daher gibt es zum Schutz vor Einbruch von unabhängigen Instituten geprüfte einbruchhemmende Fenster, nach denen sie ihren Handwerker gezielt fragen sollten.

Weitere Hinweise erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommissariats Kriminalitätsprävention / Opferschutz bei der Kriminalpolizeilichen Beratung in Hürth. Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, Tel.: 02233 / 52 - 4816 oder - 4817.

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.polizei-rhein-erft-kreis.de

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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