POL-REK: Geldschein aus dem Portemonnaie gezogen - Pulheim
Pulheim (ots)
Seine Hilfsbereitschaft wurde einem Mann am Samstagvormittag (29. Januar) auf der Hackenbroicher Straße zum Verhängnis. Ein Unbekannter stahl ihm einen Geldschein aus der Geldbörse.
Der Täter sprach den 54-Jährigen gegen 10.00 Uhr auf der Straße an und bat darum, Geld für ein dringendes Telefonat gewechselt zu bekommen. Der 54-Jährige nahm sein Portemonnaie in die Hand und suchte nach Geldmünzen. Im selben Augenblick griff der Täter in die Geldbörse, riss einen Geldschein heraus und rannte über den "Untersten Weg" davon.
Der Täter ist circa 50 Jahre alt, 160 bis 170 Zentimeter groß und kräftig bis dick. Er hat kurze, schwarze Haare und war bekleidet mit einer grauen Winterjacke, einem weißen Hemd und einer blauen Jeans. Er sprach Deutsch mit ausländischem Akzent.
Zeugen, die Hinweise zur Identität des Täters geben können, melden sich bitte beim Regionalkommissariat Bergheim, Tel. 02233-520.
Präventionshinweise:
Taschendiebe suchen körperliche Nähe. Sie rempeln ihre Opfer an, verwickeln sie, wie im oben genannten Fall, mit fadenscheinigen Fragen in ein Gespräch, bieten übersteigerte Hilfsbereitschaft an oder treten durch Beschmutzung der Kleidung ihrer Opfer mit ihnen in Kontakt.
So beugen Sie Taschendiebstählen vor:
Lassen Sie niemanden in ihre Geldbörse greifen und halten Sie ausreichenden Abstand. Lehnen Sie im Zweifel die Bitte des Ersuchenden höflich aber bestimmt ab.
Tragen Sie Ihr Bargeld, Kreditkarten und wichtige Dokumente immer in den geschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung. Geeignet sind auch Brustbeutel, Gürteltaschen, Geldgürtel oder Ähnliches.
Halten Sie mitgeführte Handtaschen oder Rucksäcke immer geschlossen mit dem Verschluss zum Körper gewandt unter dem Arm oder vor dem Körper.
Seien Sie besonders misstrauisch, wenn jemand versucht Sie abzulenken.
Behalten Sie Ihre Handtasche, ihre Einkäufe und Ihr Gepäck stets im Auge, ganz gleich wo Sie sind.
Legen Sie Ihre Handtasche oder Ihre Geldbörse niemals in den Einkaufswagen.
Lernen Sie die PIN (Persönliche Identifizierungsnummer) Ihrer Scheck- und Kreditkarte auswendig. Notieren Sie diese auf keinen Fall.
Überzeugen Sie sich regelmäßig, dass Sie noch im Besitz Ihrer Scheck- und Kreditkarten sind.
Beherzigen Sie diese Tipps und Sie ersparen sich finanzielle Verluste und unnötigen Ärger und Zeitaufwand.
Weitere Hinweise finden Sie auf den Internetseiten www.polizei-beratung.de
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
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