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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Einbrecher weckten schlafende Frau

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Fünf Wohnungseinbrüche wurden bei der Polizei am Montag (31. Januar) angezeigt. In zwei Fällen flüchteten die Täter vor den Wohnungsinhabern.

In Brühl auf der Freiheitsstraße wurde um 08.40 Uhr die Bewohnerin eines Hauses im Schlaf überrascht. Sie wachte in ihrem Bett auf, als zwei Unbekannte die Tür zu ihrem Schlafzimmer öffneten. Die Frau schrie laut und vertrieb die beiden mit dunklen Kapuzenpullovern bekleideten, zwischen 16 und 20 Jahre alten Männer, die eine kräftige Statur haben. In das Haus waren sie durch ein Wohnzimmerfenster gelangt, das sie auf bisher unbekannte Weise öffneten. Vermutlich nutzten sie das Fenster auch für ihre Flucht. Die von den Tätern erbeuteten zwei Bankkarten ließ die Frau sperren. In Kerpen stellte um 19.30 Uhr der Bewohner eines Einfamilienhauses an der Von-Stauffenberg-Straße bei seiner Rückkehr fest, dass Licht im Haus brannte. Beim Aufschließen der Haustür hörte er Geräusche, obwohl niemand zu Hause sein konnte. Er betrat das Haus nicht und informiert die Polizei. Zusammen stellte man fest, dass sich die zwischenzeitlich geflüchteten Einbrecher durch Aufhebeln des Wohnzimmerfensters Zugang zum Haus verschafften. Sie durchwühlten alles und entwendeten Schmuck. In Bergheim hebelten Unbekannte in der Zeit zwischen 08.30 Uhr und 18.00 Uhr an den zwei Terrassentüren eines Hauses auf dem Rottkäppchenweg, deren Scheiben dadurch zersprangen. Im Haus durchsuchten sie alles und stahlen Schmuck. In Hürth auf dem Höninger Weg wurde um 18.20 Uhr festgestellt, dass die Terrassentür eines Einfamilienhauses aufgehebelt war. Was die Täter bei der Durchsuchung sämtlicher Räume mitnahmen, wird zur Zeit ermittelt. In Erftstadt misslang der Versuch, die Eingangstür zu einer Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhauses auf der Gustav-Heinemann-Straße aufzuhebeln.

Tipps zum Schutz vor Wohnungseinbruch

Sichern Sie Ihre Fenster und Terrassentüren gegen das herkömmliche Aufhebeln (über 90 % aller Fälle!!!) zusätzlich durch geprüfte Schlösser oder andere Verriegelungen, zum Beispiel mit Pilzkopfbeschlag. Das Nachrüsten richtet sich nach der DIN 18104, und sollte nur mit Produkten erfolgen, die nach DIN oder VdS geprüft sind. Listen dieser Produkte können bei der Kriminalpolizeilichen Beratung angefordert werden. Wichtig hierbei ist auch die Montage. Ein gutes Schloss ist nur dann ein gutes Schloss, wenn es auch ausreichend fest am Element befestigt ist.

Schließen Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung immer Fenster und Türen ab.

Auch nachts, wenn man zu Hause ist, sollten alle Fenster geschlossen, die Rollläden heruntergelassen und die Haustür abgeschlossen werden.

Nehmen Sie Einfluss auf den Entschluss des Täters. Erwecken Sie den Eindruck, dass Ihr Haus bewohnt ist, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Setzen Sie Schaltuhren zwischen Steckdose und Lampen oder auch zwischen Steckdose und Radio oder Fernseher.

Beobachten Sie ihr Wohnumfeld und sprechen Sie Fremde mit den Worten: "Kann ich Ihnen helfen" an, oder zeigen Sie sich dem Fremden und beobachten ihn. Der Täter fühlt sich entdeckt und verlässt die Örtlichkeit.

Verständigen Sie bei verdächtigen Beobachtungen immer die Polizei.

Neben technischen Sicherungen sind gute nachbarschaftliche Beziehungen wichtige Voraussetzungen. Sprechen Sie sich mit ihren Nachbarn ab. Tauschen Sie die Telefonnummern aus. Informieren Sie sich auch gegenseitig über Abwesenheitszeiten.

Wichtig, immer wenn es um neue Fenster geht: Herkömmliche Fenster und Fenstertüren bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Einbrecher. Daher gibt es zum Schutz vor Einbruch von unabhängigen Instituten geprüfte einbruchhemmende Fenster, nach denen sie ihren Handwerker gezielt fragen sollten.

Weitere Hinweise erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommissariats Kriminalitätsprävention / Opferschutz bei der Kriminalpolizeilichen Beratung in Hürth. Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, Tel.: 02233 / 52 - 4816 oder - 4817.

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.polizei-rhein-erft-kreis.de

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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