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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-BM: Kerpen-Horrem Tankstellenüberfall war inszeniert

Erftkreis (ots)

Als inszenierte Amateur-Videoaufnahmen
von Schülern stellte sich am Dienstagabend (10.10.2000) eine
Situation in einer Tankstelle in Kerpen-Horrem dar, die der
Polizei von einem Zeugen als bewaffneter Raubüberfall gemeldet
worden war. Mehrere Streifenwagenbesatzungen der
Kreispolizeibehörde Bergheim bereiteten dem Spuk umsichtig ein
Ende.
   Um 20.19 Uhr teilte der Zeuge über Notruf der
Polizeileitstelle seine Beobachtungen mit:
   Demnach stürmten zu diesem Zeitpunkt drei mit Sturmhauben
maskierte und bewaffnete Personen am Horremer Kreisel den
Kassenraum der Aral-Tankstelle, in dem sich zu diesem Zeitpunkt
offensichtlich auch mehrere Kunden aufhielten.
Die Besatzungen der zum Einsatzort entsandten Streifenwagen
umstellten das Tankstellengelände großräumig und konnten im
weiteren Verlauf beobachten, wie mehrere vermummte Personen den
Kassenbereich verließen. Die mit Pistolen und einer
Maschinenpistole bewaffneten «Täter» hielten sich hiernach
kurzzeitig außerhalb des Verkaufsraums auf und stürmten diesen
dann erneut.
   Zu diesem Zeitpunkt beobachteten die Beamten auch, dass die
Kassiererin den «Überfall» augenscheinlich mit einer Videokamera
filmte.
   Durch eine telefonische Nachfrage in der Tankstelle konnte
dann in Erfahrung gebracht werden, dass ein «Schülervideo»
gedreht werde.
Im Kassenbereich trafen die Beamten neben einer Angestellten
(27) auf fünf Schüler im Alter zwischen 15 und 17 Jahren.
   Diese gaben auf Befragen an, einen inszenierten Überfall für
ein sogenanntes Schulvideo zu drehen. Zu diesem Zweck waren in
einem Regal vor der Verkaufstheke ein Standmikrofon und ein
Camcorder installiert. Benutzt wurden weiterhin drei echt
wirkende «Spielzeugpistolen» und eine Plastikmaschinenpistole
«Uzi».
   Zu seiner Entlastung gab das Quintett an, die «Dreharbeiten»
eine Woche zuvor mit dem Pächter (37) der Tankstelle
abgesprochen zu haben; dieser sicherte ihnen zu, das Vorhaben
der Polizei mitzuteilen. Auf polizeiliche Nachfrage musste der
37-Jährige einräumen, diese Information nicht durchgeführt zu
haben.
Die Beamten stellten den anwesenden Personen
unmissverständlich dar, welche Gefahren durch die unüberlegten
Handlungen für unbeteiligte Dritte, die eingesetzten Beamten und
nicht zuletzt für die Beteiligten selbst entstanden waren.
Die benutzten Waffen wurden sichergestellt.
Bei einer Überprüfung der sichergestellten Waffen wurde
festgestellt, dass es sich bei der Maschinenpistole um einen
Nachbau einer «Micro Uzi» handelt. Diese Waffe, ebenso wie zwei
der drei Pistolen, sind sogenannte «Softairwaffen».
   «Softairwaffen» sind zum Verschießen von umhüllter Munition
in Form von Farbmarkierungskugeln geeignet und fallen daher
unter die Bestimmungen des Waffengesetzes.
   Grundsätzlich dürfen diese Waffen nur von Personen über 18
Jahren besessen werden.
   Im vorliegenden Fall handelt es sich daher um Waffen die
waffenscheinpflichtig sind und für dessen Führen ein
Waffenschein erforderlich ist.
   Aufgrund der Ähnlichkeit des Maschinenpistolennachbaus mit
der real existierenden «Micro Uzi», handelt es sich bei dieser
Waffe nach dem Waffengesetz um einen verbotenen Gegenstand.
Gegen die fünf Schüler wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen
das Waffengesetz erstattet.
   Darüberhinaus wurde Anzeige wegen «Groben Unfugs» gegen den
Tankstellenpächter erstattet.
   Weiterhin wird sich die Kreispolizeibehörde Bergheim um
Erstattung der für diesen Einsatz entstandenen Kosten bemühen.
   Die Schulleitung der fünf Betroffenen wurde über den
Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim

Rückfragen bitte an:

Polizeipressestelle Bergheim
Dezernat VL2/ Medienkontakte VL21, Herr Chrobok
Telefon: 02233/ 52-4211

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