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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 74-Jährige ließ sich nicht "leimen" - Brühl

Brühl (ots)

Der Anruf einer angeblichen Nichte mit der Frage nach Geld beantwortete die Frau mit dem Hinweis auf die Polizei.

Diese Form der Kriminalität wurde von der Polizei mehrfach unter dem Titel "Enkeltrick" thematisiert. Die Medien berichteten darüber.

In Brühl gab es gestern (30. Juni) den Versucht eines "Nichtentricks". Gegen 14:30 Uhr wurde die 74-Jährige von einer angeblichen Nichte gebeten, ihr mit einem Geldbetrag auszuhelfen. Sie stünde mit ihrem Auto in einer Werkstatt in Brühl und bräuchte nun Geld, gab die Nichte an. Eine Freundin würde gleich erscheinen und das Geld für sie abholen. Die 74-Jährige lehnte das unseriöse Verlangen nach Geld ab und drohte am Telefon mit der Polizei. Nach dieser Drohung wurde das Gespräch sofort von der Anruferin beendet. Die 74-Jährige verständigte um 15:30 Uhr die Polizei, die eine Strafanzeige fertigte.

Präventionshinweise:

Wenn alte Menschen betrogen werden - der Enkeltrick, ein bundesweites Betrugsphänomen

Mit dem Enkeltrick bringen die Täter ältere Menschen nicht selten um all ihre Ersparnisse. Manchmal nehmen die Opfer sogar einen Kredit auf, um ihrem "Enkel" aus einer angeblichen Notsituation zu helfen.

Die Masche des Enkeltricks:

Die Täter rufen bei ihren Opfern an und geben sich häufig als Verwandter aus. Durch geschicktes Ausfragen erfahren sie Vieles über die Familie des Opfers, so auch den Namen des "Enkels" oder "Neffen", mit dem sie sich im weiteren Verlauf des Telefonats ausgeben. Dann schildern sie, sich in einer Notsituation zu befinden, in der sie sofort dringend einen großen Geldbetrag benötigen und drängen ihr Opfer, ihnen das Geld zu besorgen. Wenn der ältere Mensch sich darauf einlässt, erscheint, weil der vermeintliche Enkel natürlich verhindert ist, ein Freund oder Bekannter des angeblichen Enkels und holt das Geld ab. Beim nächsten Gespräch mit dem echten Enkel fliegt der Betrug auf. Häufig genieren sich die Opfer, auf einen so schmutzigen Betrug hereingefallen zu sein und offenbaren sich niemandem. Die Polizei vermutet, dass aus diesem Grund die Dunkelziffer gerade bei den Straftaten, wo es zu einem Schaden kommt, sehr hoch ist.

Vorbeugehinweise:

Ganz wichtig ist es immer festzustellen, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um denjenigen handelt, der er vorgibt zu sein!

- Sprechen Sie den Anrufer nicht mit einem Namen an. Fragen Sie immer nach dem Namen des Anrufers. - Erzählen Sie dem Anrufer nichts über ihr privates Umfeld. - Stellen Sie dem Anrufer Fragen, die nur durch die echte Person beantwortet werden können. - Rufen Sie denjenigen, der der Anrufer vorgibt zu sein, unter einer Ihnen bekannten Telefonnummer zurück, um sicher zu gehen, dass es sich tatsächlich um den Verwandten oder Bekannten handelt, der angerufen hat. - Gehen Sie nicht auf die Forderung des Anrufers ein. - Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. - Sagen Sie auf keinen Fall, dass Sie Wertsachen zu Hause haben. - Informieren Sie eine Vertrauensperson. - Übergeben Sie nie Geld an einen Unbekannten. - Lassen Sie keine fremde Person in Ihr Haus oder Ihre Wohnung. - Informieren Sie die Polizei.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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