POL-REK: Vor der Polizei zunächst geflohen - Pulheim
Pulheim (ots)
Ein 24-Jährige sollte wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten werden.
Am Montagabend (14. November) um 21:40 Uhr fuhren uniformierte Polizeibeamte in einem zivilen Streifenwagen auf der Bundesstraße 59 (Ortsumgehung) aus Richtung Köln in Richtung Rommerskirchen. Sie wurden von einem Ford Focus überholt und dadurch auf ihn aufmerksam. Mehrfach überschritt dessen Fahrer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 70 oder 100 Kilometer pro Stunde. In Höhe Stommeln blinkte der Fahrzeugführer nach rechts, um auf die Landesstraße 93 abzubiegen, setzte seine Fahrt jedoch in Richtung Rommerskirchen fort. Hinter der Abfahrt wollten die Polizeibeamten den Mann anhalten. Dies erfolgte schließlich auch mit der Unterstützung einer blauen Zusatzleuchte und der akustischen Polizeisirene.
Mittlerweile befanden sich der Focus und das verfolgende Zivilfahrzeug in der Ortsmitte Stommelns. Über mehrere kleine Straße (Berlich, Eckumer Weg), die als 30ger Zonen ausgewiesen sind, fuhr der Mann mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten.
Im Bereich des Bahnhofs konnte das Fahrzeug zunächst gestellt werden. Der Fahrer verstand es jedoch am Funkstreifenwagen vorbeizufahren. Die Fahrt ging weiter und später über die Venloer Straße in Richtung Rommerskirchen. Dort bog der Fahrer in Richtung Bergheim -falsch durch den Kreisverkehr fahrend- ab. In Bedburg Rath verloren die Beamten das Fahrzeug aus den Augen, dessen Licht ausgeschaltet wurde.
Gegen 02:15 Uhr wurde der Fahrer, der mit dem Wagen seiner Mutter unterwegs war, in der Nähe seiner Wohnung in Pulheim festgenommen. Er stand unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol und BTM). Der Fahrzeugschlüssel befand sich in seiner Tasche. Die verfolgenden Beamten hatten den Mann auf dem Bahnhofsparkplatz in Stommeln in seinem Fahrzeug gesehen. Sie erkannten ihn eindeutig als den Fahrer wieder. Er gab die Fahrt zu. Grund für seine Flucht: Er wollte nicht, dass sein Verhalten geahndet und somit sein Leumund beschädigt wird.
Der Staatsanwalt ordnete die Entnahme einer Blutprobe zur Feststellung seiner Fahrtüchtigkeit und die Beschlagnahme des Führerscheins an.
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