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POL-REK: Deutliche Worte des Staatsanwalts - Bergheim

Bergheim (ots)

Gleich vier Personen aus einer Gruppe im Alter von 16 - 20 Jahren nahm die Polizei letzte Woche in Bergheim fest. Zwei weitere Tatverdächtige erschienen später freiwillig beim dortigen Kriminalkommissariat 21 zur Vernehmung.

Die Personen stehen im Verdacht, im Namen beziehungsweise im Auftrag des Hauptverdächtigen gefährliche Körperverletzungen und zwei Raubüberfälle begangen zu haben. Vorangegangen war eine Sachbeschädigung an einem PKW, die der Hauptverdächtige in der Silvesternacht "aus Frust" begangen hatte. Dieser war offenbar verärgert darüber, dass die Geschädigten den Mut hatten die Angelegenheit bei der Polizei anzuzeigen. Deshalb meinte er offenbar, wie in der Folge dargestellt, auf die Zeugen einwirken zu müssen. Bereits unmittelbar nach dem er erfahren hatte, dass es Zeugen für seine Sachbeschädigung in der Silvesternacht gab, erklärte der 20-Jährige zunächst ein von ihm so genanntes "Bergheimverbot" für die Zeugen.

Es folgten weiterhin zwei Raubstraftaten, die sich am dritten und am vierten Januar ereigneten. Drahtzieher war jedes Mal der 20-Jährige. In einem Fall (am 03. Januar) lauerte er gemeinsam mit bis zu zwanzig anderen Personen einem Geschädigten auf. Der 17-Jährige konnte sich zunächst verstecken, er wurde aber Stunden später auf dem Heimweg von zwei Tätern aufgelauert, die ihn schwer verletzten; der Hauptverdächtigen war dabei. Die Täter entwendeten dem Opfer anschließend ein Handy und andere Gegenstände. Die zweite Raubstraftat folgte am 04. Januar.

Mit entschiedener Haltung wurden die Verdächtigen in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt für den Ort (Christof Degenhardt) vernommen. "So etwas lassen wir nicht zu," meinte der Staatsanwalt, der für drei handelnde Personen Anträge auf Untersuchungshaftbefehle stellte und weiter: "Es darf keine rechtsfreien Räume geben, in denen junge Männer gewaltsam gegen Zeugen von Straftaten vorgehen, die sich bereit erklären, ihrer Zeugenpflicht nachzukommen."

Drei Männer im Alter von 17-20 Jahren wurden am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Zwei wurden von ihm wieder auf freien Fuß gesetzt nachdem sie ein Geständnis abgelegt hatten und sich damit der Haftgrund der Verdunklungsgefahr erledigt hatte. Der 20-Jährige Haupttäter wurde wegen angeblich vorliegender Krankheit von der Stadt Bergheim in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Gestern wurde er allerdings von Polizeibeamten wieder in Bergheim gesehen. Das Verfahren gegen ihn wird fortgeführt.

Sechs Personen, darunter auch dem Haupttäter, werden von der Polizei Bereichsverbote für die Fußgängerzone in Bergheim, der "grünen Lunge" und der Nähe der Opfer eröffnet werden. Sollten sie sich in diesen Bereichen aufhalten, drohen Zwangsgelder oder die unmittelbare Ingewahrsamnahme.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
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