POL-REK: Fußgängerschutz durchbrochen - Brühl
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Verkehrsunfall nach "Jungmännergehabe"! Zum Glück blieb es bei Sachschäden!
Mit quietschende Reifen war am Sonntagnachmittag (15. Juli) um 18:25 Uhr auf der Kölnstraße bei Tempo 10 Kilometer pro Stunde ein PKW-Fahrer deutlich zu hören. Passanten, darunter auch der Verfasser dieser Pressemeldung, befanden sich auf der Kölnstraße und sahen den silbernen PKW in Richtung Kreisverkehr rasen.
Laute Unmutsäußerungen wurden über die Straße geschrien. Es kam zum Unfall.
Der 19-jährige Fahrzeugführer überschätzte offensichtlich seine Fahrkünste und unterschätzte die gefahrene Geschwindigkeit, die augenscheinlich wesentlich zu hoch war.
Sein Fahrzeug brach im Kreisverkehr nach rechts aus, durchbrach den Metallzaun und flog auf die dahinter liegende Mauer. Diese brach auf eine Länge von etwa sieben Meter. Das Auto blieb darauf liegen.
Erleichtert war nicht nur mein Blick, als wir alle feststellten, dass beim Durchbruch des Metallzaunes kein Fußgänger zu Schaden kam. Auch die beiden Fahrzeuginsassen stiegen unverletzt aus.
Der Rest war Routine. Der Notruf 110 wurde gewählt und eine Streifenwagenbesatzung gerufen. Zeugen wurden gebeten, ihre Personalien anzugeben und die beiden Fahrzeuginsassen entsprechend betreut.
Die eintreffende Steifenwagenbesatzung nahm den Verkehrsunfall auf. Nüchterne Bilanz: Verkehrsunfall mit Sachschaden (Anmerkung: 10.000 Euro wird er sicherlich erreichen). Der rumänische Fahrzeugführer leistete eine Sicherheitsleistung, weil er in Deutschland keinen festen Wohnsitz mehr hat.
Anmerkung des Verfassers:
Es war zur Unfallzeit Margarethenkirmes in Brühl. Zahlreiche Menschen (Fußgänger) waren am Unfallort unterwegs. Dass niemand verletzt wurde, war eher zufällig!
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