POL-REK: Berauschte Fahrer gestoppt - Kerpen
Frechen
Pulheim
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Bußgelder und Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erwarten die Fahrer.
Ein Zeuge (53) meldete der Polizei am Freitagmorgen (30. Mai) um 02:50 Uhr einen Verkehrsunfall auf der Hauptstraße in Pulheim. Die Beamten trafen auf einen 36-Jährigen, der unter Alkoholeinfluss drei abgestellte Pkw beschädigte. Ersten Erkenntnissen zufolge kam der 36-Jährige von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Pkw. Der Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 2,14 Promille. Den Sachschaden schätzten die Beamten auf etwa 6.000,-- Euro. Nach der Blutprobenentnahme stellten sie den Führerschein sicher.
Am Sonntagmorgen (01. Juni) hielten Streifenbeamte um 03:10 Uhr ein Pkw auf der Aachener Straße an und überprüften diesen. In der Atemluft des 45-jährigen Fahrers stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Nach der Belehrung gab der Mann an, keinen Alkohol getrunken zu haben. Der Test ergab einen Wert von 1,88 Promille. Seinen Führerschein beschlagnahmten die Beamten nach der Blutprobenentnahme.
Um 20:10 Uhr des gleichen Tages fuhren Streifenbeamte auf der Senrather Straße in Richtung Kerpener Straße in Kerpen. Ein blauer Pkw kam ihnen entgegen. Die Fahrerin fiel wegen der stark geröteten Augen auf. Die Beamten wendeten, hielten den Pkw an und überprüften die Fahrtüchtigkeit der 45-Jährigen. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 1,46 Promille. Sie untersagten die Weiterfahrt. Die Blutprobenentnahme und Beschlagnahme des Führerschein ordnete die Staatsanwaltschaft Köln an.
Wenige Stunden (23:25 Uhr) später erhielt die Polizeileitstelle die Information über einen gestürzten, alkoholisierten Fahrradfahrer auf der Schiefbahn in Kerpen - Horrem. Dort rekonstruierten die Beamten den Unfallhergang, nachdem der Alkoholtest einen Wert von 2,04 Promille ergab. Der 53-jährige Frechener befuhr mit seinem E-Bike den Fahrradweg der Landesstraße 277 in Richtung Kerpen. Er kam nach links vom Radweg ab, stürzte kopfüber auf den Grünstreifen und rutschte die Böschung hinunter. Dabei zog er sich leichte Verletzungen zu. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Nach der ambulanten Behandlung wurde er nach Hause entlassen.
In allen Fällen fertigten die Beamten Anzeigen. Neben empfindlichen Bußgeldern werden die Punktekonten im Flensburger Verkehrsregister gefüllt.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinwirkung kein Kavaliersdelikt ist. Die Fahrer riskieren, in diesem Zustand nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen oder zu schädigen. Sie appelliert, in der kommenden Biergartensaison nach dem Genuss alkoholischer Getränke nicht mehr selbst zu fahren und die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. (bm)
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